Österreich
Kein "Papamonat" wegen Spitalsaufenthalt
Weil die Eltern während des Krankenhausaufenthalts nicht "zusammenlebten" wurde Herr M's (38) Antrag auf den Papamonat abgelehnt. Nun klagt die AK Wien.
Herr und Frau M. sind seit September stolze Jungeltern einer kleinen Tochter. Doch das frische Familienglück wird durch bürokratische Hürden getrübt: "Weil Mutter und Kind durch eine Komplikation bei der Geburt ein paar Tage im Spital bleiben mussten, wurde der Antrag des Vaters auf den Familienzeitbonus, vulgo Papamonat abgelehnt", kritisiert die Arbeiterkammer Wien.
Wegen Krankenhausaufenthalt kein gemeinsamer Haushalt?
Der Grund für Ablehnung des Familienzeitbonus mutet skurril an: In der Begründung heißt es, der Vater habe durch den Spitalsaufenthalt keinen gemeinsamen Haushalt mit Mutter und Kind gehabt hätte. Für die Genehmigung sei es aber notwendig, dass beide Eltern mit ihrem Kind mindestens 28 Tage lang zusammen leben. Für die AK Wien unverständlich, mit einer Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht will sie nun Herrn M. unterstützen und ihm helfen, doch Geld für den Papamonat zu bekommen. Insgesamt geht es um eine Klagssumme von 632,80 Euro.
Beim Papamonat auf 28 Tage-Regel achten
"Die gesetzliche Frist für den Antrag zum Papamonat beginnt am Tag der Geburt des Kind, ab dann gilt eine Frist von 91 Tagen. Viele Väter sind so euphorisch, dass sie gleich am ersten Tag den Papamonat beantragen. Dabei vergessen oder übersehen sie aber, dass es eben diese Regelung mit den 28 Tagen gibt, die beide Eltern und das Kind physisch am Hauptwohnsitz verbringen müssen. Bei Spitalsaufenthalten ist das nicht gegeben und der Vater fällt um den Papamonat um", erklärt Helga Hess-Knapp, Referentin für Frauen und Familie in der Arbeiterkammer Wien im Gespräch mit "Heute".
AK-Präsident hält Argument für absurd und fordert "Reparatur"
AK Wien-Präsidentin Renate Anderl bezeichnet die Ablehnung als unverständlich und absurd: "Es widerspricht jedem gesunden Menschenverstand, wenn die Eltern zusammenleben, nicht von einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind auszugehen. Eine Auslegung des Gesetzes, die zu einer Ablehnung des Familienzeitbonus für den Vater führt, weil Mutter und Kind wegen Komplikationen im Spital sind, würde ja dem Sinn und Zweck des Papamonats völlig widersprechen. Denn gerade wenn es eine Komplikation gibt, brauchen Mutter und Kind Hilfe", betont Anderl.
Sie fordert vom Familienminister Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) eine Reparatur des Gesetzes und einen Rechtsanspruch auf den Papamonat. Denn obwohl die Abwicklung des Papamonats durch die Krankenkassen durchgeführt wird und auch sie das Papageld auszahlen, geschehe das im Auftrag und auf Weisung des Familienministeriums.
"Meiner Frau ging es nicht gut"
Im Fall von Familie M. war die Anwesenheit des Vaters im Krankenhaus sogar doppelt wichtig. Weil die Mutter direkt nach dem Kaiserschnitt nochmals operiert werden musste, übernahm der Jungvater die Betreuung der Kleinen. Er wiegte, wickelte und versorgte seine Tochter während sich die Mama von den OPs erholte.
Zum frühestmöglichen Zeitpunkt suchte Herr M. dann mit allen notwendigen Dokumenten bei der Gebietskrankenkasse um den Familienzeitbonus an. Und fiel aus allen Wolken, als der Antrag wegen des Spitalsaufenthalts nicht bewilligt wurde.
Und obwohl sich Herr M. während des stationären Aufenthalts seiner Familie ausschließlich und intensiv seinem neugeborenen Kind und seiner Frau gewidmet –ganz so wie es im Gesetz gefordert wird – fiel er um den Papamonat um. Eine nachträgliche Änderung und ein Verschiebens des Beginn des "Papamonats" auf die Zeit nach dem Spitalsaufenthalt ist rechtlich nicht möglich.
Für AK Wien Probleme beim Papamonat kein Einzelfall
Erst vor knapp drei Wochen hat "Heute" über einen ähnlichen Fall berichtet. Für die AK ein Zeichen, dass das Problem über den Einzelfall hinaus gehe und der Gesetzgeber gefordert sei.
"Das Familienministerium soll diese absurden, bürokratischen Hürden beseitigen. Alle Weisungen im Zusammenhang mit Familienzeitbonus und darüber hinaus mit dem Kinderbetreuungsgeld müssen offengelegt werden. Im Fall des Falles muss das Gesetz repariert werden", unterstreicht Anderl.
(lok)