Breite Zustimmung der Parteien

Kein Homeoffice mehr – das soll sich ab 2025 ändern

Der Sozialausschuss stimmte am Donnerstag den neuen Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Homeffice zu.

Lukas Leitner
Kein Homeoffice mehr – das soll sich ab 2025 ändern
Die Bestimmungen für das Homeoffice sollen ausgeweitet werden.
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Das Arbeiten außerhalb des Büros ist "gekommen, um zu bleiben", sagte Tanja Graf (ÖVP), angesichts der Neuerungen für das Homeoffice. Diese sind das Ergebnis einer Evaluierung, die zeigte, dass eine Ausweitung des Begriffs notwendig sei. Nun soll das "Homeoffice" in den Bereich der "Telearbeit" fallen.

Die arbeits- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen dafür wurde am Donnerstag im Sozialausschuss auf den Weg gebracht – mit breiter Mehrheit – und beinhalten einige Veränderungen im Unfallversicherungsschutz. Die Bestimmungen sollen mit 1. Jänner 2025 in Kraft treten und für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Telearbeitsvereinbarungen gelten.

Das ist neu

Laut der Definition im Gesetz soll Telearbeit dann vorliegen, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig seine Leistung unter Einsatz von Kommunikationstechnologie entweder in ihrer Wohnung oder an einem anderen Ort erbringt. Dieser kann dabei selbst gewählt werden. Somit soll es in Zukunft also möglich sein, nicht nur von zu Hause aus zu arbeiten, sondern auch bei einem Angehörigen, in Coworking-Spaces oder sogar in einem Café oder Park.

Telearbeit im engeren Sinn

Beachtet werden muss aber, dass die Unfallversicherung je nach Arbeitsort unterschiedlich geregelt ist und sich zwischen den Bereichen "Telearbeit im engeren und im weiteren Sinn" unterteilt. Die eigene Wohnung, die Arbeit bei Angehörigen oder in einem Coworking-Space fallen dabei in den "engeren Sinn". Der Arbeitsweg soll hier unfallversicherungsrechtlich geschützt sein.

Vorausgesetzt ist dabei aber, dass der Arbeitsweg zum Angehörigen oder Coworking-Space "in der Nähe" der eigenen Wohnung oder dem eigentlichen Arbeitsort liegt, bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht.

Weiterer Sinn

Anders soll es bei der "Telearbeit im weiteren Sinn" sein, die alle anderen Orte umfasst. Hier soll es keinen Wegschutz geben. "Zwar sind die Personen dann während der Verrichtung der Arbeit vor Ort im Falle eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich geschützt. Am Weg etwa zum Park, ins Café oder auch in ein Hotel besteht aber kein Schutz der Unfallversicherung", so die Parlamentskorrespondenz.

Rechtliche Neuerungen

Zudem ist vorgesehen, dass die Telearbeit selbst, als auch die ausgewählten Orte in einer "Telearbeitsvereinbarung" festgelegt werden müssen – und zwar schriftlich. Weiters wird ein Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber benötigt.

Zusätzlich soll es auch steuerrechtlich Veränderungen geben. Der Begriff "Homeoffice" soll dabei durch "Telearbeit" ersetzt werden. Die Voraussetzungen für die Pauschale bleiben aber gleich: pro ausschließlichem Telearbeitstag - jedoch für höchstens 100 Tage im Kalenderjahr - stehen dem Arbeitnehmer bis zu 3 € zu.

Nur SPÖ sagte nicht zu

Die Zustimmung für die Ausweitung im Sozialausschuss war breit. Neben der Regierung (ÖVP/Grüne) befürworteten auch die FPÖ und die NEOS die Novelle. Die SPÖ hingegen verweigerte ihre Zustimmung, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Regelungen im Unfallversicherungsschutz. Sie könne nicht nachvollziehen, warum ein Unfallschutz zwar während der Verrichtung von Telearbeit im weiteren Sinn gegeben sei, aber etwa nicht am Weg ins Café, sagte Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ).

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    privat, iStock

    Auf den Punkt gebracht

    • Das Homeoffice wird zu Telearbeit und soll ab 1
    • Jänner 2025 in Kraft treten
    • Die neue Definition von Telearbeit umfasst die regelmäßige Arbeit mit Kommunikationstechnologie von zu Hause aus oder an einem anderen Ort, wobei die Unfallversicherung je nach Arbeitsort unterschiedlich geregelt ist
    • Es ist vorgesehen, dass die Telearbeit und die Arbeitsorte in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt werden müssen und auch steuerrechtliche Veränderungen sind geplant
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