Österreich
Kein Haftaufschub für "Michelle"-Double
Ein Double der Schlagersängerin Michelle, das vergangenen November vom Grazer Oberlandesgericht wegen Betrugs zu 15 Monaten Haft verurteilt worden ist, sitzt bereits in der Justizanstalt Ried im Innkreis in Oberösterreich ein. Ein Aufschub des Strafvollzuges, um eine Geschlechtsumwandlung abschließen zu können, wurde nicht gewährt, berichtete sein Anwalt.
Der Oberösterreicher stand als "Neue Michelle" vor Gericht, weil er vorgegeben habe, in mehreren Diskotheken einen Konzertauftritt der Schlagersängerin Michelle vermitteln zu können. Stattdessen wollte er selbst als Double singen. In einer Verhandlung im Landesgericht Klagenfurt war er als große Blondine, elegant gekleidet und mit drei Bodyguards, aufgetreten.
Er unterzog sich auch einer Geschlechtsumwandlung. Dieser Prozess sei seines Wissens noch nicht ganz abgeschlossen, so der Anwalt. Nachdem sein Klient aber im Jänner einen Antrag gestellt hat, als Frau anerkannt zu werden, wurde er als solche im Standesregister eingetragen, Geburtsurkunde und Reisepass geändert.
Deswegen dürfte der Richter auch keinen Grund für den Haftaufschub mehr gesehen, sondern eine Unterbringung in der Frauenabteilung der Justizanstalt für angemessen erachtet haben. Der Beschluss des Gerichtes habe allerdings einen sofortigen Haftantritt bei sonstiger Vorführung angeordnet, so der Jurist.
APA/red