Wien
Kein Einspruch – Teichtmeister-Urteil ist rechtskräftig
Keinen Tag muss Florian Teichtmeister in Haft, so das Urteil beim Prozess des Jahres. Auch die Staatsanwaltschaft hat keine Bedenken.
Beim großen Prozess am Dienstag hat sich Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister schuldig bekannt, alle Vorwürfe seien richtig. Zuvor legte er legte ein umfassendes Geständnis ab. Das Urteil: Zwei Jahre bedingte Haft wegen Besitzes und Herstellung zehntausender Dateien mit Kindesmissbrauchsdarstellungen.
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Es gilt eine dreijährige Probezeit, er muss sich einer Therapie unterziehen und engmaschig behandeln lassen – inklusive Drogen und Alkoholkontrollen.
Urteil rechtskräftig
Die Ankläger gaben am Dienstag keine Erklärung ab, das Urteil war also noch nicht fix. Wie die "APA" nun berichtet, verzichtet Staatsanwältin Julia Kalmar aber auf Rechtsmittel. Das Urteil gegen den früheren Star-Darsteller ist somit rechtskräftig.
Um eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum zu verhindern, muss Teichmeister regelmäßig zur Drogenkontrolle erscheinen. Wöchentlich wird der ehemalige Schauspieler auf Kokain-Rückstände in seinem Urin getestet, alle drei Wochen auf Cannabis.
"Es hat sich die Hoffnung auf ein gerechtes Urteil erfüllt", erklärte sein Anwalt Rudolf Mayer unmittelbar nach der Urteilsverkündung. "Mein Mandant wollte sich vor Gericht alles von der Seele reden und natürlich wurde das auch honoriert." Teichmeister sei laut seinem Verteidiger erleichtert und sehe eine "neue Chance für sein Leben". "Mein Mandant darf jetzt drei Jahre lang nichts machen, sonst muss er diese zwei Jahre im Gefängnis absitzen", so Mayer.
Notrufnummer und Hilfe-Hotline bei Kindesmissbrauch:
Rat auf Draht: 147
Telefonberatung die möwe: 01 532 15 15
Kindernotruf: 0800 567 567
Opfernotruf Weißer Ring: 0800 112 112
www.kinderschuetzen.at
www.pb-fachstelle.at (Fachstelle Prozessbegleitung)