Wien
Kein Behinderten-WC: Lokal muss 1.000 Euro zahlen
ÖZIV-Burgenland-Chef Hans-Jürgen Groß konnte in einem Restaurant in der Wiener City nicht auf die Toilette. Nun bekommt er eine Entschädigung.
"Es erfüllt mich mit großer Freude, dass erstmalig eine klare Rechtsentscheidung zum verpflichtenden Vorhandensein einer barrierefreien Toilette vorliegt", so IÖZIV-Burgenland-Chef Hans-Jürgen Groß. "Ich hoffe sehr, dass hiermit der Startschuss für eine selbstverständliche Einrichtung erfolgt ist und viele Betriebe zum Umdenken angeregt werden."
1.000 Euro Entschädigung
Der Rollstuhl-Fahrer konnte in einem bekannten Restaurant in der Wiener City nicht auf die Toilette. Es gab kein barrierefreies WC, obwohl das Lokal am Telefon zuerst Gegenteiliges behauptet hatte. Groß entschied sich zur Klage, der Fall ging seit 2019 durch die Instanzen. Nun das rechtskräftige Urteil: Das City-Lokal muss Groß 1.000 Euro Entschädigung zahlen.
Behinderten-WC seit 2016 Pflicht
Das Bezirksgericht Döbling erkannte bereits mit Urteil vom 10. Jänner 2022, dass eine Diskriminierung vorliegt. Der Lokalbetreiber legte dagegen aber Berufung ein. Alle Einwände wurden nun aber von dem Berufungsgericht abgewiesen. "Der Beklagte wäre folglich seit dem 1.1.2016 verpflichtet gewesen, eine barrierefreie Sanitärräumlichkeit für Gäste zur Verfügung zu stellen", heißt es in dem Urteil. Weiter heißt es: "Hervorzuheben ist aber letztmalig, dass die mittelbare Diskriminierung darin liegt, dass die Beklagte keine barrierefreie Toilette zur Verfügung stellte."
Freude über Urteil
Hans-Jürgen Groß begrüßt die Entscheidung des Berufungsgerichtes. "Es stärkt uns in der Argumentation und wir werden sehr genau die weiteren vor allem gastronomischen Maßnahmen beobachten, um zukünftig Diskriminierungen zu unterbinden", so Hans-Jürgen Groß in einer Aussendung.