Haustiere

Katze gefüttert – Frau soll 1.200 Euro Strafe zahlen

Vor einem Schweizer Bezirksgericht wird am Mittwoch ein haariger Streit unter Nachbarn verhandelt. Die Katze hat mittlerweile neue Besitzer.

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Eine Frau füttert eine orange-rote Tigerkatze. (Symbolbild)
Eine Frau füttert eine orange-rote Tigerkatze. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Einer Frau wird vorgeworfen, während fast fünf Monaten die rot-getigerte Nachbarskatze Mici immer wieder über Nacht in ihr Haus in Eglisau gelassen und gegen den Willen der Besitzerin das Büsi mit Feucht- und Trockenfutter gefüttert zu haben.

"Dabei sperrte sie die Katze regelrecht ein, da diese nur hinausgelangen konnte, wenn die Beschuldigte ihr die Tür öffnete", heißt es unter anderem im Strafbefehl. Die 59-Jährige habe auf diese Weise eine Beziehung zur Katze aufbauen wollen, um diese dauerhaft an sich zu binden.

Per Strafbefehl wurde die Frau wegen "unrechtmäßiger Aneignung" schuldig gesprochen und mit einer Buße von 700 Franken bestraft. Hinzu kommen Kosten in Höhe von 550 Franken. In Summe umgerechnet 1.192,56 Euro. Die Beschuldigte legte Einspruch ein, weshalb es nun vor dem Bezirksgericht Bülach zum Prozess kommt.

"Grundsätzlich ist das Fremdfüttern von Tieren nicht verboten"

Laut der ehemaligen Besitzerin von Mici wurde die Katze mittlerweile umplatziert. "Das Tierheim, aus dem ich Mici 2017 geholt habe, hat sie nach den Vorfällen und aus Gründen des Tierwohls in ein neues Umfeld vermittelt." Sie sei unglaublich traurig, dass Mici nicht mehr bei ihr sei. Das Ganze gehe ihr immer noch sehr nahe. Die Beweggründe der Nachbarin verstehe sie bis heute nicht.

Laut Sibel Konyo, Juristin für Schweizer Tierschutzrecht, ist das Fremdfüttern von Katzen unter Nachbarn zwar keine Seltenheit. "Zu Gerichtsfällen kommt es aber eher selten", so Konyo. Grundsätzlich sei das Fremdfüttern von Tieren nicht verboten, systematisches Füttern fremder Katzen könne jedoch einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Tierhalters oder der Tierhalterin darstellen.

"Wenn jemand also klar das Ziel verfolgt, eine Katze von ihrem Besitzer oder ihrer Besitzerin wegzulocken, kann dagegen rechtlich vorgegangen werden", sagt Konyo.

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