32-Jähriger abkassiert
Karton-Schachtel im Abfall kostet 340 Euro Strafe
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Weil ein 32-Jähriger eine Karton-Schachtel im Abfall entsorgte, stellte die Müll-Polizei 340 Euro Strafe aus.
Ein US-amerikanischer Expat (32) machte kürzlich Bekanntschaft mit der Schweizer Entsorgungskultur. In der Post erhielt er einen Brief der Polizei: Eine "Übertretungsanzeige" wegen "Nichtbeachten des Zeitpunktes der Bereitstellung von Wertstoffen". Bei einem richterlichen Entscheid gegen die Einwände des Expats droht ihm eine Strafe von 320 Franken, umgerechnet rund 340 Euro.
"Mein Verbrechen war offenbar, dass ich ein Stück Karton in den Abfall bei meiner Tramhaltestelle geworfen habe", sagt der 32-Jährige gegenüber der Onlineplattform Nau.ch. Bei dem Stück Karton handle es sich um ein Paket von einer bestellten Handyhülle, das er entsorgt hatte. "Dass jemand im Müll wühlt und nach Adressen sucht, hätte ich nicht erwartet."
Etikett überführt den Missetäter
Christoph Mahlstein von Entsorgung und Recycling Zürich erklärt dem Onlineportal: "Die Person hat sich nicht an den vorgeschriebenen Zeitpunkt der Bereitstellung des Wertstoffs gehalten." Mit der zeitlichen Regelung der Kartonabholung soll verhindert werden, dass Karton zu einem beliebigen Zeitpunkt an die Straße gestellt wird.
Auf die Müll-Sünder aufmerksam wurden Mitarbeitende vom Entsorgungs- und Recyclingamt der Stadt. Dem Expat sei das noch auf dem Paket klebende Etikett zum Verhängnis geworden, wie der Brief der Polizei unter dem Punkt "Beweismittel" zeigt. Danach wurde die Anzeige bei der Polizei eingereicht, die sie wiederum an das Statthalteramt übergeben hat. Dort wird dann entschieden, ob es eine Strafe gibt.
Auf den Punkt gebracht
- Ein 32-Jähriger wurde mit einer 340-Euro-Strafe belegt, nachdem er eine Karton-Schachtel im Abfall entsorgt hatte, die Müll-Polizei verhängte die Strafe wegen Nichtbeachtung des Zeitpunktes der Bereitstellung von Wertstoffen
- Der US-amerikanische Expat entsorgte das Paket einer bestellten Handyhülle bei einer Tramhaltestelle und erhielt eine "Übertretungsanzeige" wegen Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Zeitpunktregelung der Kartonabholung, was zu einer möglichen Strafe von 320 Franken führen könnte