Höchstgericht entscheidet

Kahlenberg-Seilbahn braucht jetzt doch Umweltprüfung

Vorerst wird es keine Seilbahn auf den Kahlenberg geben. Das Höchstgericht entschied zugunsten der Umweltschutzorganisationen.

Kahlenberg-Seilbahn braucht jetzt doch Umweltprüfung
Weiterhin wird es keinen Bau der Seilbahn auf den Kahlenberg geben.
ZOOM VP.AT/Genial Tourismus- & Projektentwicklung GmbH / OTS

Am Freitag entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass für den Bau der Kahlenberg-Seilbahn eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Nun wurde ein Bescheid der MA 22 als rechtswidrig erachtet. Projektgegner haben diesen davor angefochten.

Bescheid geht nun zurück

Der Fall geht nun zurück an die Behörde. Diese muss einen neuen Bescheid ausstellen. Der Projektbetreiber "Genial Tourismus- und Projektentwicklung GmbH" hat außerdem jetzt sechs Wochen Zeit, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen.

Seilbahn-Gegner erfreut

Die Landesumweltanwaltschaft, drei NGOs und Anrainer aus Floridsdorf und Kahlenbergerdorf gingen gegen den Bescheid vor. Über das Ergebnis des Höchstgerichts erfreuen sich die Umweltschützer nun. Gegenüber der APA äußerte sich die Rechtsanwältin, die die Seilbahn-Gegner vertritt, Fiona List-Faymann: "Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt unsere rechtliche Argumentation eindeutig. Dies ist ein wichtiger Sieg und wir sind uns sicher, dass das weitere Verfahren die mangelnde Umweltverträglichkeit der Seilbahn aufzeigen wird."

Ursprünglich geplantes Projekt

Die geplante Seilbahn sollte von der U4-Station Heiligenstadt (Bezirk Döbling) über die Donauinsel nach Jedlesee (Floridsdorf) gehen. Von dort hätte der Weg nach Strebersdorf geführt und dann steil auf den Kahlenberg hinauf. Insgesamt hätte die Strecke dann rund 20 Minuten gedauert, um die Strecke von 5,6 Kilometer zurückzulegen.

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    Denise Auer

    Auf den Punkt gebracht

    • Das Höchstgericht hat entschieden, dass für den Bau der Kahlenberg-Seilbahn eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, was den Bescheid der MA 22 als rechtswidrig erachtet
    • Die Umweltschützer und Projektgegner, darunter die Landesumweltanwaltschaft und mehrere NGOs, begrüßen diese Entscheidung als wichtigen Sieg
    KN
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