Niederösterreich
Justizwachebeamte in NÖ griffen heuer 13 Mal zur Waffe
Dreizehn Mal setzen die Beamten in den niederösterreichischen Justizanstalten im vergangenen Jahr eine ihrer Waffen ein. Fünf Mal mehr als im Vorjahr.
Öfter als noch 2019, aber immer noch selten, mussten Justizwachebeamte in Niederösterreich in diesem Jahr zu einer Waffe greifen, um Herr der Lage zu werden. Das ergab eine parlamentarische Anfrage des Nationalratsabgeordneten Christian Lausch (FPÖ) an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Österreichweit waren es 45 Mal, vier mehr als im Jahr zuvor.
Dreizehn Mal kam es im Bundesland demnach zum Einsatz von Waffen. Je fünf Mal in St. Pölten und in Gerasdorf (Vollzugsanstalt für Jugendliche), jeweils ein Mal eskalierte die Lage in Krems, Krems-Stein und Wr. Neustadt derartig, dass sich die Justizwachebeamten genötigt sahen, Waffen einzusetzen. Überhaupt keine Waffe einsetzen mussten laut Zadic die Angestellten der übrigen nö. Justizanstalten in Göllersdorf, Sonnberg, Hirtenberg und Schwarzau.
Einmal wurde geschossen
Dabei kam es aber nur ein einziges Mal zum Einsatz einer Schusswaffe: Im November war, wie "Heute" berichtete, ein Häftling (27) nach einer Behandlung im St. Pöltner Spital geflüchtet, ein Justizwachebeamter hatte mehrere Schüsse aus seiner Dienstwaffe (Glock 17) abgegeben, aber niemanden verletzt. Es war laut der Beantwortung der Anfrage nicht nur in Niederösterreich, sondern im ganzen Land die einzige Schussabgabe durch einen Justizwachebeamten im Jahr 2020.
Sieben Mal nutzten die Beamten in Niederösterreich einen Schlagstock, drei Mal kam Pfefferspray zum Einsatz (wie etwa im Jänner in Krems-Stein), nur zwei Mal der Taser (einmal in Krems, einmal in Gerasdorf). Generell greifen die Beamten am ehesten zum Stock, lediglich in der Justizanstalt Asten (Oberösterreich) ist der Pfefferspray jene Waffe, die heuer am häufigsten verwendet wurde (acht Mal).
Generell sollen die Justizwachebeamten nach vorgegebenen Mustern arbeiten, wenn die Situation eskaliert. "Alle Justizanstalten verfügen über einen sogenannten Alarmplan. Im Alarmplan sind Checklisten und Ablaufprozesse zu allen möglichen sicherheitsrelevanten Vorfällen, die in einer Justizanstalt auftreten können, festzuhalten. Die Alarmpläne werden von den Justizanstalten laufend geprüft bzw. aktualisiert", erklärt Zadic in ihrer Beantwortung.