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Johnny Depp will "perverses Urteil" anfechten

Der Schauspieler hat den Prozess gegen die britische "Sun" verloren. Weil er seine Niederlage nicht hinnehmen will, geht Depp nun in Berufung.

Heute Redaktion
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<strong>Johnny Depp</strong>, sein Leibwächter und seine Anwälte marschieren im Februar 2020 vor Londons Höchstgericht auf. Depp verklagt die "Sun", weil sie ihn 2018 als "Frauenschläger" bezeichnet hat.
Johnny Depp, sein Leibwächter und seine Anwälte marschieren im Februar 2020 vor Londons Höchstgericht auf. Depp verklagt die "Sun", weil sie ihn 2018 als "Frauenschläger" bezeichnet hat.
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Hollywood-Schauspieler Johnny Depp (57) hat anscheinend nicht genug von öffentlichen Schlammschlachten. Zunächst hatte der Filmstar gegen die britische Tageszeitung "Sun" geklagt, nachdem ihm das Blatt 2018 als "Frauenschläger" bezeichnet hatte. Als während des Verfahrens in London Depps Exfrau Amber Heard (34) erschreckende Details über die Ehe auspackte, geriet der Verleumdungsprozess nicht nur zum erbitterten Rosenkrieg, sondern auch zum Medienspektakel. Jedoch eines, das der "Fluch der Karibik"-Schauspieler am Ende verlor: Das Gericht hat zugunsten des Boulevardblattes entschieden.

Hollywoodstar will in Berufung gehen

Ein Urteil sei "ebenso pervers wie verwirrend", werden Depp und seine Anwälte in einem Statement auf "PageSix" zitiert. Ihrer Meinung nach hätte das Gericht nur den Aussagen von Depps Ex geglaubt, aber dabei "den Berg an Gegenbeweisen von Polizisten, Ärzten und anderen unangefochten Zeugen" ignoriert. Das Urteil sei "so fehlerhaft", dass es lächerlich wäre, wenn Herr Depp keinen Einspruch einlegen würde", verkündet das Anwalts-Team und will in Berufung gehen.

Die Ehe von <strong>Amber Heard</strong> und <strong>Johnny Depp</strong> hielt nur 15 Monate und endete in einer erbitterten Schlammschlacht vor dem Londoner Gericht.
Die Ehe von Amber Heard und Johnny Depp hielt nur 15 Monate und endete in einer erbitterten Schlammschlacht vor dem Londoner Gericht.
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Richter verteidigt Entscheidung

Amber Heards Anwälte hingegen bezeichnen die Entscheidung des Gerichts als "keine Überraschung" und auch der zuständigen Richter verteidigt seine Entscheidung: Depp hätte zwar "die notwendigen Elemente seines Klageanspruchs in der Verleumdungsklage nachgewiesen", trotzdem hätten "die Angeklagten gezeigt, dass das, was sie in der von mir aufgefassten Bedeutung veröffentlicht haben, im Wesentlichen der Wahrheit entsprach".