Die Hessen haben bei der Landtagswahl am 28. Oktober auch über 15 Änderungen ihrer Landesverfassung abgestimmt. Kurios: Bei einer handelte es sich um die formelle Abschaffung der Todesstrafe.
83,2 Prozent stimmten nun laut vorläufigem amtlichen Endergebnis für die Änderung des Artikel 21, der bislang hieß: "Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden."
Auch, wenn in Hessen ab 1946 formell noch die Todesstrafe galt: Seit 1949 lässt das deutsche Grundgesetz diese Form der Strafe nicht zu. Es steht über der Landesverfassung und verhinderte, dass diese Höchststrafe in Hessen verhängt oder vollzogen werden konnte.
Letzte Vollstreckung 1981
Die letzte Hinrichtung auf dem Gebiet des heutigen Deutschlands war die Tötung des Stasi-Hauptmanns Werner Teske am 26. Juni 1981 in der DDR wegen Spionage-Vorwürfen durch den "unerwarteten Nahschuss in den Hinterkopf". (red)