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Jette Joop muss wohl ins Gefängnis
Mode- und Schmuck-Designerin Jette Joop hat Ärger mit der Justiz. Gegen sie wurde ein Haftbefehl erwirkt, weil sie Mietschulden nicht beglichen hat.
Gegen die Tochter von Kult-Modemacher Wolfgang Joop liegt ein Haftbefehl vor. Erlassen am 10. August vom Amtsgericht Hamburg (Jette Joops aktueller Wohnort).
Dahinter stecken Schulden. Die Überbleibsel eines Zivilprozesses. 2019 hatte sich Jette Joop vor dem Berliner Amtsgericht Mitte einem Zivilverfahren gegen ihren Vermieter stellen müssen. Joop hatte im März 2018 eine Altbau-Wohnung in Berlin angemietet. Kosten rund 1250 Euro pro Monat.
"Auf prominenten Namen verlassen"
Der Vorwurf: Nach Angaben ihres Vermieters zahlte Joop Miete und Kaution nicht, wollte schon nach kurzer Zeit wieder ausziehen. Der Eigentümer hatte sich laut Aussage seines Anwalts auf den "prominenten Namen seiner Mieterin und finanzielle Zusagen verlassen".
Wegen Mietrückständen von mehr als 13 000 Euro landet die Sache vor Gericht. Thomas Heymann, Pressesprecher für die Berliner Zivilgerichte gegenüber "Bild": "Das Verfahren wurde im Sommer 2019 mit einem Vergleich abgeschlossen."
Joop zahlte eine Teilsumme – aber: sie musste auch für die Verfahrenskosten von 3000 Euro aufkommen. Das tat sie nicht. Mehrfachen gerichtlichen Aufforderungen zur Abgabe einer Vermögensauskunft kam die Unternehmerin nicht nach. Konsequenz: Der zivile Haftbefehl. Ein Gerichtsvollzieher ist eingeschaltet. "Es ist mir ein Rätsel, wie man als prominenter Mensch wegen eines geringen Betrags bereit ist, in den Knast zu müssen", sagte der Anwalt des Vermieters.