Stalking

"Jedes Mal lügt sie": Ex-Mann muss wieder ins Gefängnis

Ein 44-Jähriger wurde zu fünf Monaten Haft verurteilt, da er seine Ex-Frau und die Kinder trotz Betretungsverbots beharrlich verfolgt haben soll.

Wien Heute
"Jedes Mal lügt sie": Ex-Mann muss wieder ins Gefängnis
Landesgericht Wien (Archivfoto)
GEORG HOCHMUTH / APA / picturedesk.com

Am Mittwoch kam es am Wiener Landesgericht zur Verurteilung eines 44-Jährigen. Er wurde zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt, da er seine Ex-Frau beharrlich verfolgt und ihr Angst eingeflößt haben soll. Der Mann zeigte sich vor Gericht völlig uneinsichtigt. "Jedes Mal lügt sie", meinte der Angeklagte vor Gericht, "sie hat mich ja schon ein Mal reingebracht (gemeint: ins Gefängnis, Anm.)".

Insgesamt 13 Monate Haft für Ex-Mann

Zusätzlich zu den fünf Monaten für Stalking wurde ihm eine offene Bewährungsstrafe von acht Monaten aus einer vorangegangenen Verurteilung widerrufen. Somit muss der Mann nun insgesamt 13 Monate absitzen. "Das ist Blödsinn", bemerkte er nach der Urteilsverkündung, "ich habe nichts gemacht. Ich will Rechtsmittel einlegen." Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Scheidung durch Betretungsverbot durchgesetzt

Das ehemalige Ehepaar hatte sich bereits 2020 getrennt, das aber nicht freiwillig, wie die 41-jährige Ex-Frau vor Gericht sagte. Mittels einstweiliger Verfügungen und Betretungsverboten musste sie den Mann zum Verlassen der Wohnung zwingen.

Das Ende der Beziehung und in weiterer Folge die Scheidung dürfte er bis heute nicht verwunden haben. Als er im vergangenen Juli aus dem Gefängnis entlassen wurde, wo er wegen Drogen- und Vermögensdelikten einsaß, begann er zunächst wöchentlich die Nähe seiner Ex-Frau und der gemeinsamen zwei Töchter zu suchen.

Nachdem er seit April täglich vor der Wohnung der Frau herumgelungert, angeläutet, gegen die Tür getrommelt und ihren Namen durchs Stiegenhaus gerufen hatte, war der 44-Jährige in U-Haft gekommen.

"Habe Angst, wenn es an der Tür läutet"

Bis März soll es keine gröberen Probleme gegeben haben, auch wenn er sich an keine Vereinbarungen gehalten habe. Dann sei es aber schlimmer geworden, erzählt die Ex-Frau, denn er war am April jeden Tag vor ihrer Wohnung. "Ich habe den Verdacht, dass er sogar die Nächte im Stiegenhaus verbracht hat", schilderte die eingeschüchterte Frau. Sie leide seither an Schlafstörungen und musste ihre berufliche Tätigkeit ins Homeoffice verlagert. Sie wollte es kaum noch riskieren, vor die Tür zu gehen.

Krankhafte Eifersucht war großes Problem

Als die beiden noch ein Paar waren, habe der Mann in der gemeinsamen Wohnung immer wieder nach anderen Männern gesucht, da er seiner Frau eine außereheliche Liebschaft unterstellte. "Ich habe Angst, dass er mir etwas antut, weil er glaubt, dass ich einen anderen Mann habe. Ich will aber nicht jedes Mal die Polizei holen. Die Polizei arbeitet ja nicht nur für mich."

"Ich will, dass es mich in Ruhe lässt"

"Wollen Sie Geld von ihm?", fragte die Richterin die Zeugin nach möglichen Schadenersatz-Ansprüchen. "Ich will nur, dass er mich in Ruhe lässt", erklärte die 41-Jährige. Der Angeklagte zeigte sich nicht einsichtig und behauptete, dass er sich nur drei Mal zur Wohnung seiner Ex-Frau begeben habe. Beim letzten Mal soll er seine Kinder zum Ende der Fastenzeit gesehen haben.

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