Frau im Liebeswahn
Arzt verklagte verliebte Patientin wegen Stalkings
Seit der ersten Behandlung eines Mediziners fantasierte eine Frau von einer Romanze mit ihm. Die Oberösterreicherin verfolgte ihn und kam vor Gericht.
Ihre erste Begegnung im Mai 2018 wird Irena P. (Name geändert) wohl nie vergessen. Sie musste ins Spital und wurde von einem Arzt behandelt, der sie völlig verzauberte. Die schwerverliebte Oberösterreicherin fand daraufhin die private Adresse und Telefonnummer des Mediziners heraus und begann, ihm zu schreiben. Sie bombardierte ihn regelrecht mit Liebesbriefen und WhatsApp-Nachrichten, doch diese blieben weitgehend unbeantwortet. Ihr Werben wurde nicht erwidert, doch das schien sie nicht zu stören. Die Patientin wechselte in ihren langen Nachrichten zwischen Schmachten, Sehnsucht und Vorwürfen, weil der Mann ihre Gefühle nicht teilen wollte.
Roman über Fantasie-Beziehung
Irena P. steigerte sich so weit in die von ihr ersehnte Affäre hinein, dass sie sogar einen Roman darüber schrieb und veröffentlichte. Das 200 Seiten starke Werk, das sich um ihre fiktive Liebesbeziehung dreht, deponierte die Oberösterreicherin direkt an seinem Arbeitsplatz im Spital. Das pikante Buch landete im Postfach einer Kollegin des Gottes in Weiß, die ihn damit konfrontierte.
Der Arzt zeigte Irena P. daraufhin wegen Stalkings an, wie die "Presse" berichtet. Im Strafverfahren behauptete die Angeklagte, sie habe mit dem Mediziner geschlafen und sei sogar schwanger von ihm gewesen. Für beides gibt es keinerlei Beweise. In einem weiteren, zivilrechtlichen Verfahren, argumentierte ihr Anwalt, dass seine Mandantin unter einem Liebeswahn leide und therapieresistent sei. Weder eine Unterlassungsklage noch Beugestrafen könnten verhindern, dass sie weiterhin die Nähe zum Arzt suchte.
Gerichte gaben verfolgtem Arzt Recht
Das Bezirksgericht Gmunden (OÖ) gab jedoch dem Mediziner Recht: Irena P. ist eindeutig zu weit gegangen und erheblich in seine Privatsphäre eingedrungen. Der Kläger habe deshalb ein Recht auf Unterlassung. Auch das Landesgericht Wels (OÖ) bestätigte das Urteil. Man müsse Täter trotz psychischer Erkrankung klagen dürfen, so sieht es auch das "2. Gewaltschutz-Gesetz" vor.
Der Schutz von Kranken hat Grenzen, stellt auch der Oberste Gerichtshof (OGH) fest. Gerichte durften schon bisher einstweilige Verfügungen erlassen, auch wenn Täter nicht zurechnungsfähig waren. Das gelte nun auch für Unterlassungsklagen. Offenbar hat der Mediziner seiner unermüdlichen Stalkerin nun endlich einen Riegel vorgeschoben. Seit nun auch der OGH der Klage stattgab, hat der Arzt nichts mehr von Irena P. gehört.