Tierisch grausam

Jäger aus OÖ setzen Jagdhund gegen Schwäne ein

Tierschutz Austria erstattete gegen mehrere oberösterreichische Jäger Anzeige. Mehrere Schwäne wurden absichtlich gequält.

Heute Tierisch
Jäger aus OÖ setzen Jagdhund gegen Schwäne ein
Tierschutz Austria erstattet gegen Jäger im oberösterreichischen Garsten Anzeige.
©Tierschutz Austria

Laut Zeugenaussagen wurden am 04. April im oberösterreichischen Garsten zwei Schwäne in voller Absicht von einem Jagdhund in ein Hühnerzaunnetz getrieben und einfach dort liegen gelassen. Zumindest eines der Tiere konnte offenbar von einer alten Schussverletzung nicht fliegen. Tierschutz Austria erstattete sofort Anzeige gegen ein derartig tierquälerisches Verhalten.

Beschwerde gegen Abschussbescheide

Dies war allerdings "nur" das Tüpfelchen auf dem i, denn zurzeit läuft ein Verfahren beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, da Tierschutz Austria als anerkannte Umweltorganisation gegen die Abschussbescheide für fünf Jungschwäne vor Wochen eine Beschwerde eingebracht hat. Es scheint so, als würden die Jäger nun dennoch Schwäne töten und dies auch noch auf dramatische Art und Weise, die als reine Tierquälerei bezeichnet werden muss.

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    In Mitteleuropa spricht man vom sogenannten "Höckerschwan". Dieser Name ist auf den schwarzen Höcker am Schnabelansatz zurückzuführen.
    In Mitteleuropa spricht man vom sogenannten "Höckerschwan". Dieser Name ist auf den schwarzen Höcker am Schnabelansatz zurückzuführen.
    Getty Images/iStockphoto

    Als Beweise wurden von Seiten Tierschutz Austrias Zeugenaussagen, Beweisbilder und eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung eingebracht.

    Jäger sollen Artenschützer sein

    "Öffentlich gerieren sich die Jäger gerne als die modernen Artenschützer. Wir sind leider immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen sich Jäger als grausame Tierquäler präsentieren. Das ist ein Grund, warum wir ein Volksbegehren für ein modernes Bundesjagdgesetz gestartet haben", so Tierschutz Austria Präsidentin MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic entsetzt.

    "In mehreren Bundesländern dürfen Jäger das ganze Jahr über Füchse und andere Tiere töten, selbst wenn diese Jungtiere zu versorgen haben, die dann elendiglich verhungern. Es ist unverständlich, dass eine Fuchsmutter in Niederösterreich keinen Schutz hat, im Gegensatz zu einer Fuchsmutter in Vorarlberg. Es darf nichts im Gesetz stehen, was in der heutigen Zeit als Unrecht betrachtet werden muss. Wir sehen es daher auch im rechtlichen Sinn als unseren Auftrag, dieses Volksbegehren durchzuführen", unterstreicht die Tierschützerin die Notwendigkeit, die Jagd in Österreich kritisch zu betrachten.

    Auch du kannst unseren vielen Wildtieren mit einem einheitlichen, österreichischen Bundesjagdgesetzes helfen, indem du das Volksbegehren entweder ONLINE oder auf deinem Amt unterschreibst.

    Hier der konkrete Sachverhalt - persönliche Daten wurden für die Veröffentlichung entfernt:

    I) In Garsten, in der Nähe des Grundstückes des Zeugen ---- wurde letzten Donnerstag, den 4.4.2024 zumindest ein Schwan vermutlich von dem Jäger, Herrn ------- wohnhaft in -----------, absichtlich mit seinem Jagdhund in ein Hühnerzaunnetz hineingetrieben. Der Schwan verwickelte sich darin und konnte erst am nächsten Tag, 5.4.2024 von ------------- gerettet werden. Der Schwan wurde somit 18 Stunden gefangen gehalten, verwickelt in diesem Netz. Als der Zeuge ----------------- ihn auffand, befand er sich in einem sehr schwachen, aufgebläht, wegen Gasansammlung im Darm und dehydrierten Zustand. Der Zeuge -------------- zerschnitt den Zaun und konnte den Schwan so befreien. Der/ Die Angezeigten haben somit den Tatbestand des § 222 Abs. 1 Ziffer 1 und 3 erfüllt, indem sie dem gegenständlichen Schwan über einen längeren Zeitraum hinweg unnötige Qualen dadurch zugefügt haben, dass sie ihn absichtlich in das Netz hineintrieben und ihn dann dort auch hilflos, ins Netz verwickelt, Todesängste leidend, zurückließen.

    § 222 StGB besagt: (1) Wer ein Tier 1. roh misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, 2. aussetzt, obwohl es in der Freiheit zu leben unfähig ist, oder 3. mit dem Vorsatz, dass ein Tier Qualen erleide, auf ein anderes Tier hetzt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre zu bestrafen.

    II) Vom Garten des Zeugen ---------- aus (dieser wusste nichts davon) hat der angezeigte Herr ------------ im Frühjahr 2023 einige Schwäne abgeschossen und Kadaver an der Ennsböschung -linkes Ufer- entsorgt - dort wurden in den Vorjahren 2023/2022 -7 bis 10 Kadaver abgelegt. 35 Jungschwäne sind alleine 2023 in dieser Region spurlos verschwunden.

    Auf den Punkt gebracht

    • Tierschutz Austria hat Anzeige gegen oberösterreichische Jäger erstattet, die einen Jagdhund eingesetzt haben, um Schwäne zu quälen
    • Der Vorfall steht im Kontext einer laufenden Beschwerde gegen Abschussbescheide für Jungschwäne, die von der Tierschutzorganisation eingereicht wurde und verdeutlicht deren Bemühungen, ein modernes Bundesjagdgesetz zu etablieren
    red
    Akt.
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