Umweltschutz

"Ja" zu EU-Renaturierungsgesetz – was jetzt kommt

Das EU-Naturschutzgesetz zur Wiederherstellung von Naturflächen wurde beschlossen. Ein Experte erklärt, was das neue Gesetz bewirken könnte.

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"Ja" zu EU-Renaturierungsgesetz – was jetzt kommt
Das EU-Renaturierungsgesetz sieht vor, dass künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wieder vernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden.
Georg Kukuvec / picturedesk.com

Die EU-Staaten – darunter auch Österreich – haben dem Renaturierungsgesetz am Montag zugestimmt. Österreichs Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat damit gegen den Willen ihres Koalitionspartners ÖVP gehandelt und sieht sich nun mit einer Nichtigkeitsklage beim EuGH konfrontiert. Doch was könnte das "Ja" zum Renaturierungsgesetz für Österreich bedeuten?

Konkret geht es bei dem Gesetz darum, mehr zerstörte Naturgebiete wiederherzustellen, also Flüsse sollen freier fließen, trockengelegte Moore wieder befeuchtet und Wälder aufgeforstet werden, außerdem könnten Städte mehr Grünräume bekommen.

Die Renaturierungsverordnung der EU sieht nun vor, dass ein Fünftel aller Flächen an Land und auf See bis 2030 wieder in einen ökologisch gesunden Zustand gebracht werden soll. Bis 2050 sollen es 90 Prozent aller Flächen sein. Die EU schreibt aber keinem Land vor, was es genau zu tun hat, die Mitgliedsländer sollen selbst einen Plan vorlegen, wie sie die Ziele erreichen wollen.

Was sich nun mit dem Gesetz ändern könnte?

Zwar passiere schon viel, aber "die Potenziale sind deutlich größer, als jetzt Projekte umgesetzt werden", ist Biodiversitätsforscher Franz Essl überzeugt. Der "limitierende Faktor" war bisher das Geld. Grundbesitzer hätten bei den bisherigen Projekten ihre Flächen gegen eine Abgeltung "immer gerne freiwillig" hergegeben. Von dem von Kritikern des Gesetzes befürchteten "Zwang" könne keine Rede sein, sagte der Forscher der "Kleinen Zeitung".

Essl ortet mit dem Renaturierungsgesetz "eine ganz andere Größenordnung und bessere Rahmenbedingungen für die Renaturierung". Das Gesetz empfindet Essl als "dringend notwendig, so schlecht wie es um den Artenschutz bestellt ist".

Österreich müsse jetzt erst einmal planen, Prioritäten festlegen und auch Kostenabschätzungen machen. Essl sieht Potenziale zur Renaturierung in jedem Bundesland, sicher werde aber ein "gewisser Fokus" auf Natura-2000-Gebieten liegen, es sei relativ einfach, dort nachzubessern und zusätzliche Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen.

Wichtiges Gesetz für Klima- und Artenschutz

Das EU-Renaturierungsgesetz (Nature Restoration Law) ist ein zentraler Teil des umfassenden Klimaschutzpakets "Green Deal", mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden soll. Das übergeordnete Ziel ist die langfristige und nachhaltige Wiederherstellung biologisch vielfältiger und widerstandsfähiger Ökosysteme. Das bedeutet unter anderem aufgeforstete Wälder, wiedervernässte Moore sowie natürlichere Flussläufe und damit den Erhalt der Artenvielfalt.

Die Mitgliedstaaten müssen dazu Pläne vorlegen, wie im ersten Schritt bis 2030 mindestens 30 Prozent der definierten Lebensräume von einem "schlechten" in einen "guten" Zustand kommen sollen. Bis 2040 soll die Quote dann auf 60 und 2050 auf 90 Prozent anwachsen, im ersten Schritt wären die sogenannten Natura-2000-Gebiete priorisiert, das sind durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und die ergänzende Vogelschutzrichtlinie definierte Lebensräume. Zudem ist die Wiederherstellung von 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU bis 2030 vorgesehen, berichtete die APA.

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    Reuters

    Auf den Punkt gebracht

    • Die EU-Staaten haben dem Renaturierungsgesetz zugestimmt, welches vorsieht, zerstörte Naturflächen wiederherzustellen und bis 2030 ein Fünftel aller Flächen in einen ökologisch gesunden Zustand zu bringen
    • Dieses Gesetz ist Teil des Klimaschutzpakets "Green Deal" und zielt darauf ab, biologisch vielfältige und widerstandsfähige Ökosysteme wiederherzustellen, was auch aufgeforstete Wälder, wiedervernässte Moore und natürlichere Flussläufe beinhaltet
    red
    Akt.