Wien
Wiener Lehrerin nimmt Kopftuch ab – nun vor Gericht
Weil sie ihr Kopftuch ablegte, soll einer Islam-Lehrerin mit der Kündigung gedroht worden sein. Sie klagt nun wegen Diskriminierung.
Weil sie als islamische Religionslehrerin ihr Kopftuch abgelegt hat, soll Zeliha Çiçek von ihrem Arbeitgeber, der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), diskriminiert worden sein. Zumindest ist das der Vorwurf, wegen dem die 47-Jährige jene Institution nun auf 60.000 Euro Schadenersatz klagt, die hierzulande für die Entsendung von Islamlehrern an öffentlichen Schulen verantwortlich ist.
Ihr gehe es primär um "Selbstbestimmung" als Frau, so Çiçek, die seit 14 Jahren als Islamlehrerin in Wien arbeitet. Sie wirft der IGGÖ vor, sie zum Tragen des Hijab gedrängt zu haben. Mehr noch: Die Glaubensgemeinschaft habe sie ermahnt, nachdem sie sich weigerte, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Ihr sei mit einer Kündigung gedroht worden, sowie damit, in eine andere Schule versetzt zu werden.
Beim Prozess am Dienstag vor dem Wiener Arbeits- und Sozialgericht war unter anderem Ibrahim Olgun, ehemaliger Präsident und Fachinspektor der IGGÖ, als Zeuge geladen. Fachinspektoren werden von der Glaubensgemeinschaft eingesetzt, um die Arbeit von Lehrenden zu kontrollieren – "Dazu gehört bei einer Frau, dass sie das Kopftuch trägt", erklärt er.
Prozess wird im Jänner fortgesetzt
Çiçeks Fachinspektor soll derjenige gewesen sein, der sie unter Druck gesetzt habe. Für ihn sei das Ablegen des Kopftuches ein "Glaubensverstoß", jedoch kein Kündigungsgrund, beteuert er. Ein Urteil gab es am Dienstag nicht. Die nächste Verhandlung findet am 31. Jänner 2024 statt. Ein weiterer Zeuge soll befragt werden.