Urteil bei Prozess in Linz

IS-Angeklagte (19) brachte ihr Baby zum Prozess mit

Am Donnerstag mussten sich vier mutmaßliche IS-Sympathisanten in Linz vor Gericht verantworten. Eine Angeklagte betrat den Saal mit einem Kinderwagen.

Oberösterreich Heute
IS-Angeklagte (19) brachte ihr Baby zum Prozess mit
Am Donnerstag begann im Linzer Landesgerichts der Prozess gegen vier mutmaßliche IS-Sympathisanten.
"Heute"

Ein Großaufgebot der Polizei und strenges Handy-Verbot – am Donnerstagvormittag war die Stimmung im Schwurgerichtssaal angespannt. Vier mutmaßliche IS-Sympathisanten mussten sich ab 9 Uhr Früh im Linzer Landesgericht verantworten. Was gleich zu Beginn für Aufsehen sorgte: Eine der Angeklagten (19) betrat den Saal mit einem Kinderwagen, in dem ihr Baby lag.

Drei junge Männer (16, 17 und 19) sowie die 19-Jährige sollen auf Social Media Propaganda für die internationale Terrororganisation Islamischer Staat (IS) betrieben haben. Unter anderem hätten sie ein Hinrichtungsvideo nachgestellt und geteilt. Außerdem wird ihnen vorgeworfen, in ihrer Wohnung einen eigenen Raum als spezielle Moschee für IS-Anhänger eingerichtet zu haben.

19-Jährige betritt Saal mit Baby

Im Saal galt absolutes Handy-Verbot. Unter strenger Überwachung von zwei vermummten Polizisten kam die junge Frau aus Linz pünktlich um 9 Uhr zum Prozess. Sie war von Kopf bis Fuß verschleiert und zeigte nur ihr Gesicht. Vor sich schob sie einen Kinderwagen – ihr kleiner Sohn lag darin. Sie habe für das Kind keine Betreuung finden können.

Auf die Anwesenheit des Babys reagierte der Richter verständnisvoll, erklärte aber: "Es soll weder ein Nachteil, noch ein Vorteil für die Angeklagte sein". Der Vater des Kindes – ebenfalls 19 – war auch angeklagt.

Der Antrag, die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen, wurde nach wenigen Minuten vom Schöffensenat abgelehnt. Die Anwesenden durften bleiben.

Auch das Baby der Angeklagten blieb im Saal und wurde von der 19-jährigen Mutter beschäftigt. Auf dem Boden des Schwurgerichtssaals sammelten sich schnell Kinderbücher und Spielzeuge. Immer wieder war das Quengeln des Kindes zu hören.

Prozess im Gange

Das Pärchen war nach islamischem Recht verheiratet. Die besagte Moschee in ihrer Wohnung sei allerdings nur als privater Gebetsraum gedacht gewesen. Es bekannten sich alle Angeklagten teilweise schuldig, so ihre Verteidiger.

Die beiden Jüngeren waren reumütig und zeigten sich geständig. Am Nachmittag wurden noch zwei Zeugen befragt. Das Urteil: die 19-Jährige bekam 24 Monate teilbedingte Haft, ein 19-Jähriger bekam 13 Monate teilbedingt und eine Geldstrafe. Ein 17-Jähriger bekam sechs Monate bedingt, ein 16-Jähriger ebenso. Nicht rechtskräftig.

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