Arbeiterkammer hilft jetzt

"In Not geraten": Flut-Opfer bekommen bis zu 3.000 Euro

Die Verzweiflung ist groß: Das Hochwasser hat bei vielen Menschen Schaden angerichtet. Die gute Nachricht: Die AK hilft nun rasch und unbürokratisch.

Oberösterreich Heute
"In Not geraten": Flut-Opfer bekommen bis zu 3.000 Euro
Auch im Seengebiet (im Bild die Mondsee-Region im Bezirk Vöcklabruck) wütet das Hochwasser.
Stoxreiter/Putz

Es regnet immer weiter. Die bittere Folge für Oberösterreich: Die Pegelstände an den Hauptgewässern im Land – Salzach, Inn, Donau, Traun und Enns – werden wieder ansteigen. Die Feuerwehren sind im Dauereinsatz, um überflutete Keller auszupumpen und nach Unfällen Menschen und Fahrzeuge zu bergen.

Jetzt wird den Opfern geholfen: Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet Unterstützung an. Das Geld muss nicht zurückbezahlt werden.

Die Situation am Montagvormittag in Linz:

Die Details:

  • Die Höhe der finanziellen Hilfe ist gestaffelt.
  • Bei einer Schadensumme zwischen 3.000 Euro und 25.000 Euro gibt es 500 Euro.
  • Bei Schäden bis zu 50.000 Euro werden 2.000 Euro überwiesen.
  • Für alles, was darüber liegt, sind es 3.000 Euro.

Ansuchen können ab sofort direkt über die AK-Website ooe.arbeiterkammer.at eingebracht werden. Voraussetzung ist, dass der oder die Antragstellerin AK-Mitglieder ist und Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des Landes erhält.

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"Unsere Unterstützung wird einmalig pro Haushalt für Schäden am Hauptwohnsitz gewährt", erklärt Präsident Andreas Stangl. Er bedankt sich bei den zahlreichen Rettern: "Alle Helferinnen und Helfer, die im Hochwasser-Einsatz waren und nach wie vor sind, leisten Großartiges." es sei nicht selbstverständlich, "dass sie ihre Freizeit opfern, um anderen in Not geratenen Menschen zu helfen".

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    Starpix / picturedesk.com

    Auf den Punkt gebracht

    • Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet nun rasche und unbürokratische Hilfe für Hochwasser-Opfer an, die bis zu 3.000 Euro Unterstützung erhalten können
    • Voraussetzung für die finanzielle Hilfe ist, dass die Antragsteller AK-Mitglieder sind und bereits Unterstützung aus dem Katastrophenfonds des Landes erhalten haben
    red
    Akt.