Politik
Impfmuffel: Wer die Strafe nicht zahlt, wird gepfändet
"Erst beim Existenzminimum ist Schluss" – Wer nicht impfen geht (und nicht zahlt) bekommt eine Gehaltspfändung. Und das direkt beim Arbeitgeber.
Die Polizeikontrollen der Impfpflicht seien "sinnlos", weil offen sei, was mit jenen passiert, die die Strafen "nie" zahlen. Mit dieser Aussage hatte SPÖ-Polizeigewerkschafter Greylinger aufhorchen lassen. Hintergrund: Für Zahlungsunwillige ist keine Ersatzhaft vorgesehen. Können Impfmuffel also Strafen tatsächlich ignorieren? Nein, sagt man im Verfassungsministerium.
Pfändung für Zahlungsverweigerer
Denn sie können sogar gepfändet werden. Und zwar so: Wer in Phase 2 ungeimpft bei einer Kontrolle erwischt wird, erhält eine Strafverfügung (bis zu 600 Euro). Die kann er innerhalb von 14 Tagen beeinspruchen oder impfen gehen. Passiert beides nicht, ist die Strafe rechtskräftig und muss innerhalb von zwei Wochen bezahlt werden. Andernfalls folgt eine Mahnung mit erneut 14 Tagen Frist. Dann wird's ernst: Im Exekutionsverfahren ist zunächst eine Gehaltspfändung vorgesehen. Und zwar direkt beim Arbeitgeber, noch bevor der Impfsünder das Geld am Konto hat. Genügt das nicht, gibt’s den "Kuckuck" auf Fernseher, Laptop, Auto & Co. Erst beim Existenzminimum ist Schluss, so das Ministerium