Oberösterreich

Im Krankenstand gekündigt – Mann (60) erhält 69.000 €

Ein Mann wurde im Krankenstand gekündigt, Provisionen wurden nicht ausbezahlt. Die Arbeiterkammer nahm den Fall unter die Lupe.

Johannes Rausch
Einem Arbeitnehmer konnte die AK OÖ helfen, ihm wurden schließlich 69.000 Euro ausbezahlt.
Einem Arbeitnehmer konnte die AK OÖ helfen, ihm wurden schließlich 69.000 Euro ausbezahlt.
iStock, AK OÖ

Für seine Firma war ein Mann aus dem Bezirk Vöcklabruck mehr als drei Jahre als Verkäufer tätig. Als er sich im korrekt gemeldeten Krankenstand befand, bekam er von seinem Arbeitgeber per Post die Kündigung. Für den 60-Jährigen war das ein schwerer Schlag. 

Provisionsansprüche neu berechnet

Doch es kam noch schlimmer: Eine Woche später erhielt er von seinem Firmenchef eine weitere Hiobsbotschaft in schriftlicher Form.

Alle Provisionsansprüche für das Jahr 2021 würden mit einem festen Provisionssatz neu berechnet werden. Die Begründung: Es sei für dieses Kalenderjahr keine gültige Provisionsvereinbarung zustande gekommen. Es gab keine schriftliche Vereinbarung.

Deshalb würde eine Summe von etwa 21.000 Euro – beginnend mit Jänner 2022 – mit noch nicht ausbezahlten Provisionen  und einer Einmal-Prämie in Höhe von 2.000 Euro gegenverrechnet.

Der Betroffene akzeptierte das Angebot seines ehemaligen Arbeitgebers nicht und wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ). Diese klagte die Provisionen aus dem Jahr 2022 ein. Außerdem wurden noch einmal alle abgeschlossenen Verkäufe aus dem Kalenderjahr 2021 geprüft.

Weitere Provisionen noch nicht ausbezahlt

Die Rechtsberater der AK stellten fest: Für weitere 18 Verkaufsgeschäfte sind Provisionen noch nicht ausbezahlt worden. Daraufhin klagte die AK den daraus resultierenden Betrag von rund 41.000 Euro zusätzlich ein. 

In Folge endete das erste Gerichtsverfahren mit einem rechtskräftigen Urteil im Sinne des Arbeitnehmers. Darüber hinaus beglich der Ex-Arbeitgeber auch die in einem zweiten Verfahren eingeforderten Provisionszahlungen. Somit erhielt der 60-Jährige 68.778,45 Euro inklusive Zinsen, die die AK vor Gericht für ihn erkämpfen konnte.

Hier bekommt man am wenigsten Pension

Die AK OÖ thematisiert jetzt den Gender Pension Gap – also die Pensionslücke zwischen den Geschlechtern. In dem Bundesland fiel der Tag, an dem Frauen wegen ihrer Benachteiligung rein rechnerisch keine Rentenzahlungen mehr erhalten würden, auf den Sonntag (16. Juli).

Im Ländervergleich liegt Oberösterreich mit 45,8 Prozent (so viel weniger erhalten weibliche Arbeitnehmer als männliche; Anm.) auf dem unrühmlichen vorletzten Platz.

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