Oberösterreich
Im Krankenstand gekündigt – AK erkämpft 8.500 Euro
Doppelter Schock für eine Verkäuferin: Zuerst musste sie wegen eines Unfalls in Krankenstand, dann die Kündigung. Die Frau wandte sich an die AK.
28 Jahre war die Innviertlerin in einem Fachmarkt beschäftigt gewesen. Im Mai 2022 wurde sie krankgeschrieben. Dann die böse Überraschung: Die 49-Jährige wurde mit 31. Dezember gekündigt.
Offene Ansprüche
Sie schaltete die Schärdinger Bezirksstelle der Arbeiterkammer ein, um die Abfertigung nachrechnen zu lassen. Dabei stellte sich heraus, dass noch Ansprüche offen waren.
Die AK-Experten klären auf: Das Dienstverhältnis hat zwar geendet. Die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung im Krankenstand bestand aber weiter.
Die Kammer berechnete die offenen Ansprüche und machte sie bei der Firma geltend. Das Unternehmen sah den Fehler ein und beglich die Schulden. Die Frau bekam fast 8.500 Euro nachbezahlt.
"Wenn man sich nicht sicher ist, ob alles korrekt berechnet und ausgezahlt wurde, sollte man sich immer an die AK wenden", betont Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort: Er empfiehlt, besser einmal zu oft nachfragen als auf Ansprüche und Rechte verzichten.
„"Wenn man sich nicht sicher ist, ob alles korrekt berechnet und ausgezahlt wurde, sollte man sich immer an die AK wenden." Präsident Andreas Stangl“
Demenzkranke bekam zu wenig Geld
Vor Kurzem sprang die Arbeiterkammer für eine demenzkranke Frau aus dem Salzkammergut in die Bresche. Ihr Mann hatte sich an die Experten gewandt, weil sie zu wenig Pflegegeld erhielt.
Die AK brachte bei Gericht eine Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt und einen Antrag auf Neubewertung ein. Dieser wurde genehmigt, die 84-Jährige bekam endlich mehr Geld.