Wiener Baupolizei schlägt zu

Illegale Hotels enttarnt – 34 Anzeigen nach Mega-Razzia

Die Stadt geht gegen Wohnraum-Missbrauch vor – bei groß angelegten Kontrollen hob die Baupolizei zwei illegale Hotels aus.
Wien Heute
14.04.2025, 16:28

Die Stadt Wien geht mit Nachdruck gegen illegale Kurzzeitvermietungen vor. Die Baupolizei (MA 37) führt verstärkt Kontrollen durch. Kürzlich gab es zwei größere Schwerpunktaktionen im 10. und 4. Bezirk. Zwei illegale Hotels wurden dabei ausgehoben und zahlreiche Strafanträge gestellt.

Neues Referat, volle Ressourcen

Grundlage für die verstärkten Kontrollen ist die Bauordnungsnovelle, die seit 1. Juli 2024 in Kraft ist. Demnach ist eine kurzfristige Vermietung nur bis zu 90 Tagen pro Jahr erlaubt. Überschreitungen benötigen nicht nur die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, sondern auch eine Ausnahmebewilligung.

Um die neue Regelung durchzusetzen, wurde das Referat "Kontrolle Kurzzeitvermietung" in der MA 37 gegründet – mit neun Vollzeitkräften. Wöchentlich werden Kontrollen durchgeführt, im März und April bündelte das Team bei zwei Schwerpunktaktionen sämtliche Ressourcen. Im Visier: Ein Grätzl im 4. Bezirk sowie ein Hochhaus im 10. Bezirk.

34 Strafanträge und zwei illegale Hotels

"Wir haben uns frühmorgens getroffen und sind dann schon in alle Richtungen ausgeschwärmt", berichtet Günter Nast, Leiter des Referats. Internetrecherchen halfen, gezielt vorzugehen. In Zweierteams kontrollierten die Mitarbeiter verdächtige Wohnungen und sammelten zugleich Hinweise aus der Nachbarschaft.

Schlüsselboxen – ein Indiz für Kurzzeitvermietungen.
Stadt Wien/MA 37 und Stadt Wien/Martin Votava

Der Erfolg spricht für sich: 34 Strafanträge wurden an die MA 64 weitergeleitet, zwei illegale Hotels am Wiedner Gürtel stillgelegt. Auch im untersuchten Hochhaus bestätigte sich der Verdacht auf zweckwidrige Vermietungen. "Das Team hat großartige Arbeit geleistet", so Nast.

887 Anzeigen und hohe Strafen

Bis Ende März 2025 gingen insgesamt 887 Anzeigen beim Referat ein, 163 führten zu Strafanträgen. Die Tendenz ist steigend. Bei schweren Verstößen kann die Strafe bis zu 50.000 Euro pro Wohnung betragen. Seit Inkrafttreten der Novelle wurden zudem 808 Anträge auf legale Kurzzeitvermietung eingereicht.

Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ) erklärt: "Mit der 90-Tage-Regelung ist es uns gelungen, Leerstand gezielt zu mobilisieren. Gleichzeitig konnten wir den ursprünglichen Gedanken der Kurzzeitvermietung – etwa für längere Reisen – bewahren. Die Ergebnisse zeigen, dass wir einen sehr guten Weg gefunden haben. Wohnungen sind zum Wohnen da und nicht, um damit Geschäfte zu machen."

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 14.04.2025, 19:09, 14.04.2025, 16:28
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