Burgenland

Hunderte Kilo Drogen importiert – Händler vor Gericht

Am Montagvormittag hat am Landesgericht Eisenstadt der Prozess gegen die drei mutmaßlichen Suchtgifthändler begonnen. Sie waren teilweise geständig.

Heute Redaktion
Insgesamt hätten die drei Suchtgifthändler mit hunderten Kilo Drogen gehandelt.
Insgesamt hätten die drei Suchtgifthändler mit hunderten Kilo Drogen gehandelt.
ZOOM.TIROL (Symbolbild)

Der 37-jährige Erstangeklagte aus dem Kosovo soll vom März 2020 bis zum März 2021 mit 61 Kilo Cannabisblüten und fünf Kilo Heroin gehandelt haben. Mit ihm stehen zwei Brüder vor Gericht. Der 29-Jährige und der 26-Jährige sollen 135 Kilo bzw. 38 Kilo Cannabisblüten weitergegeben haben. Den Männern wird außerdem vorgeworfen große Mengen an Drogen importiert und anderen angeboten zu haben. Bei zwei der Angeklagten wurden Waffen gefunden, die sie nicht besitzen dürften.

Handysystem gehackt und Chats sichergestellt

Der Staatsanwalt gibt an, dass die Vorwürfe sich auf Chats stützen. Die drei Angeklagten verwendeten ein Handysystem, dass als nicht abhörbar und nicht infiltrierbar gilt. Trotzdem konnten internationale Behörden das System hacken und die Chats sicherstellen. In diesen hätten sich die drei Männer intensiv über ihre Geschäfte ausgetauscht. 

„Schreiben und reden ist nicht strafbar"

Die Angeklagten zeigen sich teilweise geständig, bestreiten jedoch die Mengen des Suchtgifts mit dem sie gehandelt hätten. Der Erstangeklagte behauptet, es habe sich um 29 Kilo Cannabisblüten anstatt 61 Kilo gehandelt. Außerdem sei er mit Heroin nie in Berührung gekommen. Die beiden anderen geben an, in den Chats übertrieben und angegeben zu haben. „Schreiben und reden ist nicht strafbar, angeben ist nicht strafbar, sich größer zu machen, als man ist, ist auch nicht strafbar“, betonte ihr Verteidiger. Jener des 37-Jährigen stützt sich darauf, dass die Chats ohne Grundlage gehackt worden und die Verwendung deshalb nicht erlaubt sei. „Das ist grundrechtswidrig“, meinte er.

Im Laufe des Montags werden die Angeklagten und Zeugen befragt. Der Prozess ist bis 15.30 Uhr angesetzt. Danach wird ein Urteil gefällt oder eine Vertagung beschlossen.

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