Prozess um Tierquälerei
Hund in heißem Auto gestorben – Soldat freigesprochen
In der Hitze verendete vor etwa zwei Monaten ein Jagdhund im Pongau (Salzburg). Sein Herrchen hatte die Temperaturen unterschätzt.
Der Bayrische Schweißhund "Waldmann" war alleine in einer Hundetransportbox auf der Ladefläche eines Autos eingesperrt gewesen. 20 Minuten lang ging sein Herrchen einkaufen – zu lange, wie man jetzt weiß.
Wegen Tierquälerei vor Gericht
Sein Besitzer, ein 35-jähriger Soldat hatte "Waldmann" in einer schwarzen Hundetransportbox auf der Ladefläche eines schwarzen Autos eingesperrt, berichtet der ORF Salzburg. An jenem Tag hatte es frühmorgens knapp über null Grad, am Nachmittag stieg die Temperatur aber. Der 35-Jährige dürfte sie aber unterschätzt haben.
Passanten hatten den Hund in seiner Box jaulen gehört und daraufhin die Polizei gerufen. Diese kam gleichzeitig mit dem Besitzer am Auto an. Waldmann wurde aus seiner Box gezogen, war zu diesem Zeitpunkt aber schon tot. Dafür musste sich der Hundebesitzer nun wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten.
Nicht mehr beim Tierarzt gewesen
Der Tod des Hundes werde ihn ein Leben lang verfolgen, gab der Soldat vor dem Landesgericht an. Die Staatsanwältin kritisierte unterdessen die Hundebox. Diese war schwarz lackiert und hatte nur Löcher auf der Rückwand. Somit war ein Durchzug nicht möglich. "Vermutlich hat sich die Box schon während der Fahrt zum Einkaufszentrum in kurzer Zeit stark erwärmt", so die Staatsanwältin.
Der 35-Jährige versuchte sich zu verteidigen, gab an, dass die Box erst drei Wochen alt war. Er warf auch in den Raum, dass vielleicht andere Gründe für den Tod des Hundes verantwortlich seien. Doch obwohl er es so mit der Polizei abgesprochen hatte, brachte er den Hund nach dem Vorfall nicht mehr zur Tierärztin. Er sei geschockt gewesen, die Totenstarre habe bereits eingesetzt, soll der Mann laut ORF Salzburg ausgesagt haben.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Er wollte natürlich nicht, dass "Waldmann" stirbt, so der Angeklagte. Auch würde er heute nie wieder eine schwarze Hundetransportbox kaufen und außerdem penibel auf Sonnenstand und Temperatur achten. Der Richter glaubte das und sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist aber noch nichts rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft noch überlegt, Berufung anzumelden.