Sie durften keine Pause machen
Hotel-Chef prellte Ferialpraktikanten um Überstunden
Keine Pausen – und dann auch noch um den Lohn geprellt! Die Arbeiterkammer verhalf nun drei jungen Praktikanten in Wien zu ihrem Recht.
Gerade vor dem Sommer freuen sich viele junge Menschen bereits auf ihren Ferialjob oder das Pflichtpraktikum. Im Rechtsdschungel lassen sie sich dann aber oftmals einschüchtern oder über den Tisch ziehen, da sie auf die Jobs angewiesen sind. In diesen Fällen steht die Arbeiterkammer Wien mit Rat und Tat zur Seite. "Wir überprüfen Arbeitsverträge oder auch, ob die Bezahlung stimmt. Zusätzlich gibt es natürlich auch das Angebot, sich zwischendurch an die AK zu wenden, sollten Fragen während des Dienstverhältnisses auftreten", erklärt ein Sprecher der AK.
Überstunden nicht ausbezahlt
Ein Klassiker sei es bei vielen Praktika, dass Überstunden nicht ausbezahlt werden. Junge Menschen würden sich dann oft nicht trauen, um ihr wohlverdientes Geld zu fragen und arbeiten viele Stunden gratis.
Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie viel Geld dabei verloren gehen kann. "Ein Arbeitnehmer war bei einem Hotel als Pflichtpraktikant für 40 Stunden mit einem Bruttomonatslohn von 1.105 Euro angestellt. Das Arbeitsverhältnis wurde durch Zeitablauf beendet. Der Arbeitnehmer gibt an, laufend Überstunden geleistet zu haben und führte auch genaue Arbeitszeitaufzeichnungen auf den Mitarbeitereinsatzplänen", so der AK-Sprecher.
"Durften keine Pausen machen"
Mit der Endabrechnung von September 2021 sowie der Korrektur der Endabrechnung sollen dem Arbeitnehmer allerdings nur 31,5 Überstunden ausbezahlt und somit nicht alle von ihm geleisteten. Auch seiner Schwester und einem weiteren Praktikanten – beide werden von der AK Wien vertreten – erging es gleich. "Alle drei geben an, dass aufgrund des Arbeitsaufwands und der Weisungen seitens des Hotels keine Pausen gemacht werden konnten. Es gab laut Mitarbeiterplänen und Angaben des Arbeitnehmers immer einen Frühdienst und einen Spätdienst, wobei dazwischen am Nachmittag eine größere Lücke bzw. Pause war", so der AK-Sprecher.
Alle drei wandten sich mit dem Problem an die Arbeiterkammer Wien, die das ausstehende Entgelt für die Überstunden einklagen konnte. So erhielt der Arbeitnehmer 974,99 Euro und die beiden anderen 319,95 Euro und 308,98 Euro.