Die Regelung in der Arbeit

Hohe Geldstrafe: So müssen WC-Pausen gemeldet sein

WC- und Raucherpausen der Mitarbeiter führten für eine niederösterreichische Wirtin zu einer saftigen Geldstrafe. Die WK Niederösterreich klärt auf.
Justine Gull
03.04.2025, 16:56

Wirtin Ilona Bugelnig (61) vom Hotel Landhaus Moserhof in Gumpoldskirchen musste 2.217,60 Euro Strafe zahlen, da sie die Pausen ihrer Angestellten nicht detailliert eingetragen hatte. Laut Arbeitsinspektion soll nicht nur die halbe Stunde sondern auch die "Lage" der Pause notiert werden. Laut ihr sollen die Mitarbeiter etwa 5-minütige Klopausen oder Raucherpausen vermerken.

Bugelnig zeigte sich im "Heute"-Talk verärgert, da sie sich bisher immer an alle gewerblichen und baulichen Auflagen gehalten hatte. "Was unsere Angestellten in ihrer Freizeit machen, geht uns nichts an. Das ist ihre Privatsphäre", betont die 61-Jährige. "Heute" sprach mit der Wirtschaftskammer Niederösterreich über die strengen Regelungen.

WKNÖ klärt auf: Aufzeichnung ist Pflicht

"Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, dann muss eine Pause von 30 Minuten gehalten werden, dabei sind Beginn und Ende täglich aufzuzeichnen. Die Pausenregelung und die Pflicht zur Aufzeichnung dienen dem Arbeitnehmerschutz", erklärt ein Sprecher der WKNÖ auf Nachfrage der "Heute".

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Entfallen kann die Führung von Aufzeichnungen über die Ruhepausen nur durch eine Betriebsvereinbarung, eine schriftliche Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer oder wenn es dem Arbeitnehmer selbst überlassen wird, innerhalb eines festgelegten Zeitraumes die  Ruhepausen zu nehmen. Es kann hierbei nicht von der Vereinbarung abgewichen werden. WC-Gänge zählen laut dem Pressesprecher jedenfalls nicht als Pausen und müssen dementsprechend auch nicht vermerkt werden.

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