Oberösterreich

Hier gibt's auf Christkindlmärkten keine Corona-Regeln

In Bayern lässt ein Beschluss aufhorchen: Christkindlmärkte sollen ohne jegliche Einschränkungen über die Bühne gehen.

Peter Reidinger
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Gibt's heuer Christkindlmarkt-Touristen? In Bayern dürften die Regeln weniger streng ausfallen als in OÖ.
Gibt's heuer Christkindlmarkt-Touristen? In Bayern dürften die Regeln weniger streng ausfallen als in OÖ.
Stadt Passau

Es war eine Pressemitteilung, die es in sich hatte. Am Mittwoch verkündete die bayerische Landesregierung zum Thema Christkindlmärkte: "Keine Einschränkungen wie 3G- und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol".

Na bumm. Bei uns streiten, diskutieren und tüfteln die Politiker noch, wie und ob die Märkte heuer über die Bühne gehen können. In Wien ist vieles völlig unklar, bei uns in OÖ ebenso. Hier wurden zwar schon Konzepte vorgestellt, vom Gesundheitsministerium gab es dazu aber bisher keinerlei Antworten.

Und die Bayern? Geben einfach grünes Licht! Die Staatsminister für Wirtschaft und Gesundheit vereinbarten am Mittwoch ein gemeinsames Konzept für die Durchführung der traditionellen Märkte.

 Wichtigste Botschaft: "Die Christkindlmärkte sind in diesem Winter ohne größere Einschränkungen wie 3G-Pflicht und Maskenpflicht, Umzäunung der Marktfläche und Ausschankverbot von Alkohol möglich. Ein detailliertes Rahmenhygienekonzept für Weihnachtsmärkte wird zeitnah abgestimmt und veröffentlicht", so die Mitteilung.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek: "Der zunehmende Impffortschritt erlaubt es uns, in diesem Jahr wieder mehr Freiheiten auch für Weihnachtsmärkte einzuräumen. Deshalb machen wir Weihnachtsmärkte dieses Jahr wieder möglich. Auch Kontaktdaten müssen nicht erfasst werden".

"Keine 3-G-Regelung am Außengelände"

Und weiter heißt es: "Ebenso gibt es im Freien keine Maskenpflicht. Die 3G-Regelung gilt nicht auf dem Außengelände".

Aber was ist mit Innenräumen? Was ist mit jenen Menschen, die sich einen Punsch oder Bratwürstel kaufen und dann beisammen stehen? Gilt auch für diese keinerlei 3G-Regel?

Das fragten wir in München nach. Ein Ministeriums-Sprecher zu "Heute": "Der Außenbereich von Weihnachtsmärkten darf von Jedermann besucht werden. Eine Zugangsbeschränkung auf geimpfte, genesene oder getestete Personen (3G-Regel) findet nicht statt. Ebenso wenig ist eine Kontaktdatenerfassung oder Personenobergrenze infektionsschutzrechtlich vorgeschrieben".

Und: "Wird das gastronomische Angebot hingegen in geschlossenen Räumen (z. B. in Zelten oder Hütten) mit festen Sitz- und Stehplätzen erbracht, gilt die 3G-Regel. Der Zugang darf bei Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 also nur durch solche Personen erfolgen, die im Sinne des § 2 Nr. 2, 4, 6 der SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind."

Sollte es dabei bleiben, könnte es leicht sein, dass es aus den grenznahen Gebieten in OÖ einen "Christkindlmarkt-Tourismus" in die nahen Grenzstädte in Bayern gibt. 

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