Oberösterreich

Hier erscheint Ernst August vor Gericht in Wels

Er ist da! Welfenprinz Ernst August von Hannover erschien am Dienstag zum Prozess in Wels. Die ersten Fotos.

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Der Prinz am Dienstag in der Früh im Landesgericht Wels. Er wurde durch die Hintertüre in den Saal gebracht.
Der Prinz am Dienstag in der Früh im Landesgericht Wels. Er wurde durch die Hintertüre in den Saal gebracht.
fotokerschi.at

Seit 9 Uhr muss sich Ernst August Prinz von Hannover (67) vor dem Landesgericht Wels verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Berauschung. 

Der Medienandrang in Wels war riesig. Dutzende Medienvertreter, Fotografen und Interessierte waren am Landesgericht.

Ernst August erschien schließlich, wurde durch den Hintereingang ins Gericht gebracht. 

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    Der Medienandrang war groß. Auch Medienvertreter aus Deutschland hatten sich angemeldet.
    Der Medienandrang war groß. Auch Medienvertreter aus Deutschland hatten sich angemeldet.
    fotokerschi

    Hintergrund des Prozesses

    Ein Psychiater soll klären, ob Prinz Ernst August im Juli 2020 zurechnungsfähig war: Er soll damals auf seinem Jagdschloss in Grünau im Almtal (Bez. Gmunden) sein Haushälterpaar bedroht und einen Polizisten verletzt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. Laut Anklageschrift soll er damals „im Zustand voller Berauschung“, also unter Alkoholeinfluss, gehandelt haben. Wir berichteten.

    Der Prozess ist bis 16.30 Uhr angesetzt. Neben dem Prinzen sollen zehn Zeugen und ein psychiatrischer Sachverständiger angehört werden. Es drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. 

    Nach fast zwei Stunden Gericht wieder verlassen

    Zu Prozessbeginn entschuldigte sich der Prinz vor Gericht. Wie die deutsche BILD berichtet, nahm Ernst August auf einem Stuhl drei Meter vor der Rich­terbank platz, setzte dann die Maske ab, die Brille wiederum auf und begann ein vorbereitetes Statement abzulesen:

    "Ich möchte mich für alles ent­schuldigen. Ich übernehme die Verantwortung und bin bereit, für die Schäden aufzu­kommen. An wesentliche Tei­le des Geschehens kann ich mich nicht erinnern. Ich kann mich nicht verteidigen, weil ich meine Krankengeschichte vor den Medienvertretern nicht öffentlich machen will. Ich musste mich einer Krebs-Operation unterziehen und gelte daher als Risikopatient. Ich habe Sorge, mich in die­sem Saal mit Zuschauern mit Covid-19 anzustecken und bitte daher, mich entfernen zu dürfen." Zugleich bekannte er sich nicht schuldig.

    "Der familiäre Druck war groß"

    Die Richterin stimmte zu – ordnete aber an, dass er zuvor noch die Aussage des psychiatrischen Sachver­ständigen abwarten solle. Die Journalisten und Zuhörer im Saal mussten dazu den Saal verlassen. 

    Zuvor führte der Anwalt des Angeklagten aus, dass sich Ernst August nach einer Krebsoperation und durch einen Konflikt mit seinem Sohn in einer Ausnahmesituation befunden habe: „Er fühlte sich im Stich gelassen“. Wie über die Strategie der Verteidigung im Vorfeld berichtet, wurde versucht, die Schuld auf die Familie des Prinzen abzuwälzen. 

    „Der familiä­re Druck war groß, er wurde über die Jahre isoliert und vom eigenen Sohn hintergan­gen. Das hat ihn psychisch und physisch mitgenommen“, zitiert die BILD Verteidiger Otto Dietrich.

    Fast zwei Stunden nach Prozessbeginn verließ der Prinz dann das Gericht durch den Hinterausgang. 

    Details aus der Akte Prinz Ernst August

    In der Nacht auf den 15. Juli 2020 wählte der Prinz von seinem Jagdanwesen in Almtal den Polizeinotruf, meldete sein Hausverwalter wolle ihn durch unterlassene Hilfeleis­tung umbringen, er habe Un­terzucker und liege im Gra­ben. Die Beamten hätten ihn vor Ort schließlich vom Verwalter wegziehen müssen, seien dann mit einem 30 Zentimeter großen Mes­serschleifer angegriffen und ins Gesicht geschlagen wor­den. Selbst bereits gefesselt, habe er im Sani­tätswagen um sich getreten und wild und geschimpft. 

    „Er drohte den Beamten mit Um­bringen, Hinrichten und Ver­stümmelung ihrer Familien“, zitiert die BILD Passagen aus der Anklageschrift. 

    Drohte Polizisten, ihnen die Hoden wegzuschießen

    Nur einen Tag später suchten die Beamten Ernst August erneut auf, um dem passionierten Jäger das vorläufige Waffen­verbot auszusprechen. „Er drohte ihnen, die Hoden weg­zuschießen und formte mit der Hand eine Pistole“, so die Staatsanwältin.

    Wiederholt soll der Prinz dann in den Tagen danach auf Polizei-Dienststellen an­gerufen haben, um Anzeige gegen die „Prügel-Polizisten“ zu er­statten. Am 20. Juli traf er dann bei einer Verkehrskon­trolle auf eine Beam­tin, die er vom Einsatz auf seinem Anwesen kannte. „Er drohte, dass er ihr einen Ba­seballschläger über den Kopf ziehe und die Fresse poliere“, so die Anklage. Dabei habe er in einem Taxi gesessen und den Baseballschläger im­mer wieder in die eigene Hand geschlagen.

    Am 7. September eskalierte dann die Situation endgültig. Ernst August soll um 3.30 Uhr seine Haushälterin angerufen und ihr gedroht haben, er werde ihr einen Schlägertrupp schicken, wenn sie nicht bis 9.15 Uhr sein Anwesen verlassen habe. Mit einem Verkehrs­zeichen soll er danach ein Fenster demoliert haben. Nur dank Auflagen zur medizinischen Behandlung und einem Betre­tungsverbot für sein Grund­stück musste der Prinz damals nicht in Untersuchungshaft.

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