Niederösterreich

Heuschreck-Schock im Auto! Kiffer-Student fuhr Mann tot

Eine Heuschrecke flog ins Auto eines Studenten (20) mit Insektenphobie, der verriss das Steuer, rammte einen Fußgänger und dieser starb vor Ort.

Der Angeklagte musste in Wr. Neustadt vor Gericht.
Der Angeklagte musste in Wr. Neustadt vor Gericht.
Trimmel Sascha

Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen musste ein Student am Donnerstag in Wr. Neustadt auf die Anklagebank: Der junge Lenker hatte am Vortag einen Joint geraucht, war an einem heißen Augusttag 2021 mit dem Auto in Perchtoldsdorf (Mödling) unterwegs und hatte das Autofenster offen.

Fußgänger starb an SH-Trauma

Als dann eine Heuschrecke oder ein ähnliches Rieseninsekt ins Fahrzeuginnere flog, erschrak der Lenker mit Insektenphobie derart, dass er das Steuer verriss, auf den Gehsteig fuhr und einen 74-jährigen Fußgänger rammte. Der Pensionist erlitt ein Schädel-Hirn-Traum, starb noch an der Unglücksstelle.

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    Der Angeklagte
    Der Angeklagte
    Trimmel Sascha

    Die Polizei stellte in der Folge THC beim Autofahrer fest, der Unfalllenker gab an, am Vortag einen Joint geraucht zu haben und panische Angst vor Insekten zu haben. Der Todescrash galt anfangs als „Drogenunfall“ - mehr dazu hier.

    Joint hatte mit Unfall nichts zu tun

    Aber ein Gutachter stellte beim von der Kanzlei Kollmann/Wolm vertretenen Studenten fest, dass der Cannabis-Konsum am Vortag zu keiner Beeinträchtigung beim Fahrzeug-Lenker geführt habe und offenbar in der Tat der Insektenschock schuld war.

    Der Richter mahnte bei der Verhandlung dennoch: „Wenn man weiß, dass man an sowas leidet, muss man besondere Sorgfalt walten lassen und sicher gehen, dass kein Insekt ins Fahrzeug fliegt. Zum Beispiel einfach das Fenster geschlossen lassen.“

    Milde Strafe

    Der vor Gericht von Anwaltsanwärter Dominik Wild, zugehörig der renommierten Kanzlei Kollmann/Wolm, vertretene Student zeigte sich äußerst reuig und geständig, bedauerte den fatalen Unfall glaubhaft zutiefst. Das Urteil für den bis dato unbescholtenen 20-Jährigen: Drei Monate bedingt (nicht rechtskräftig).