Oberösterreich

Pärchen tritt Hund  Gericht spricht Halteverbot aus

Im Mai wurde ein Paar bei Tritten gegen ihren Hund gefilmt. Die Behörden sprachen ein Halteverbot aus. Das wurde nun von einem Gericht bestätigt.

"Lucy" hatte Hämatome am ganzen Körper.
"Lucy" hatte Hämatome am ganzen Körper.
zVg/Schutzhof "TierseelenHoffnung"

Das Video schlug in den Sozialen Medien im Mai große Wellen. In dem einminütigen Clip ist ein Paar zu sehen, das mehrmals auf eine völlig ruhig am Boden liegende Chow Chow-Hündin eintritt. 

Die Aufnahmen stammen von einem Tierfreund, der die brutale Aktion vor einer Konditorei in Frankenburg am Hausruck (Bezirk Vöcklabruck) zufällig mitbekam. Die Polizei wurde eingeschaltet, der Vierbeiner vom Veterinäramt behördlich abgenommen. "Heute" berichtete.

"Lucy" wurde darauf in den Schutzhof "TierseelenHoffnung" in Frankenburg gebracht. "'Lucy' hat am Kopf und am ganzen Körper Hämatome, bekommt Schmerzmittel. Sie wurde tierärztlich versorgt, ist aber traumatisiert. Aufgrund der Misshandlung zeigt sie Verhaltensauffälligkeiten. Sie muss erst wieder Vertrauen zu Menschen aufbauen", sagte damals eine Mitarbeiterin des Vereins zu "Heute".

Auf diesem Foto sieht man, wie "Lucy" getreten wird.
Auf diesem Foto sieht man, wie "Lucy" getreten wird.
zVg

Im Sommer hat die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck dem Pärchen dann per Bescheid die Haltung von Hunden auf Dauer untersagt. Dagegen erhoben die beiden Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht.

Die Argumentation des Paares: Die Hündin wollte über die Straße laufen, habe ein ungewöhnliches Verhalten gezeigt und sogar nach ihnen geschnappt. Um sie zu beruhigen, hätten sie das Tier dann auf den Rücken gedreht. 

Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerden nun ab und bestätigte das Hundehalteverbot. Die Begründung: "Festzustellen war, dass die Hundebesitzer mehrmals brutal und aggressiv auf den Kopf und Körper der Hündin eingetreten haben, während diese gewaltsam auf den Rücken gedreht war."

Dem Tier seien dabei mehrere schmerzhafte Hämatome zugefügt worden. Das Gericht warf dem Pärchen auch vor, danach keinen Tierarzt aufgesucht zu haben, obwohl die Hündin vermutlich unter Schmerzen litt. 

"Das Verhalten der beiden ist als besonders brutal einzustufen, was selbst bei einem einmaligen Vorfall darauf schließen lässt, dass das Grundverständnis für die spezielle Hunderasse und auch für Hunde generell fehlt."

Das Gericht kam zum Schluss: "Dass die Besitzer wiederholt auf die Hündin eintraten, lässt eine massive Gleichgültigkeit gegenüber dem Tierwohl und ein regelrechtes Desinteresse an der Gesundheit des Tieres erkennen." Die Verhängung eines dauerhaften Hundehalteverbotes sei daher angemessen und erforderlich.

Jäger sticht Welpe ab, nun droht nur Verwaltungsstrafe

Zu einem schweren Fall von Tierquälerei ist es Anfang Oktober auch im Bezirk Liezen (Steiermark) gekommen. Wie "Heute" berichtete, hatte der Jäger den rund sieben Monate alten Vierbeiner getötet. In den fünf Monaten davor soll die kleine Fellnase "verhaltensauffällig" gewesen sein, schließlich "zwickte" der Hund die Tochter des Jägers in den Oberschenkel.

Der Steirer ging daraufhin mit dem Welpen in den Wald und tötete ihn mit einem Messer. Als Begründung gab er an, er wollte sein Kind vor dem Hund schützen. Die Staatsanwaltschaft Leoben ermittelte wegen Tierquälerei, stellte das Verfahren aber ein.

"Eine Verfolgung ist aus strafrechtlichen Gründen nicht zulässig, weil in diesem konkreten Fall der Tatbestand nicht erfüllt ist" – Staatsanwaltschaft Leoben

Da das Verfahren eingestellt wurde, schaltete sich nun die Tierschutz-Ombudsstelle ein: "Ja, ich habe als Tierschutz-Ombudsfrau die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens wegen des Verdachts der Tötung ohne vernünftigen Grund beantragt. Wir wollen unser Möglichstes tun, um dem Tier zu seinem Recht zu verhelfen", meint Barbara Fiala-Köck zur "Kleinen Zeitung".

Jetzt muss geklärt werden, ob das Töten ohne vernünftigen Grund geschah und es keine gelinderen Mittel gab. "Heute" berichtete.

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    Karl Schöndorfer / picturedesk.com
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