Wohnen
Heizung zu warm? Italien plant Strafen bis zu 3.000€
Die italienische Regierung plant gegen Energieverschwender rigoros vorzugehen. Wer im Winter zu viel heizt, riskiert bis zu 3.000 Euro Strafe.
Um italienischen Industriebetrieben die Energieversorgung zu garantieren, plant die Regierung in Rom, die Heizperiode zu verkürzen und nur mehr eine Maximaltemperatur von 19 Grad zu erlauben. Nicht nur Stichprobenkontrollen sind geplant – wer sich nicht an die Maßnahmen hält, riskiert eine saftige Geldstrafe.
Fest steht bislang, dass die Italiener im Verlauf des Tages eine Stunde weniger heizen dürfen. Auch wird der Zeitpunkt, ab wann die Heizungen aufgedreht werden dürfen, um 15 Tage nach hinten verschoben. Heißt im Klartext: Erst ab November darf geheizt werden!
Stichprobenkontrollen, ob Heizungen nicht zu warm sind
Die genaue Regelung ist noch nicht völlig ausgearbeitet und soll bis 15. Oktober der EU-Kommission vorgelegt werden. Ein paar Punkte daraus sind jedoch schon durchgesickert. So sollen in öffentlichen und privaten Räumlichkeiten die Heizkörper so aufgedreht werden, dass sie mindestens um einen Grad weniger heizen. In jedem Fall dürfen die 19 Grad nicht überschritten werden, berichtet "Südtirol News". Sogar ein Limit von 18 Grad steht zur Diskussion.
Damit sollen bis zu sechs Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr eingespart werden, rechnet Umweltminister Roberto Cingolani vor. Um die Vorgaben auch durchzusetzen, sind Stichprobenkontrollen und eine Überwachung des nationalen Verteilernetzes geplant. Verwalter von Mehrfamilienhäusern sollen einzuschreiten und die Temperaturen der Heizkörper niedrig halten.
Wer sich nicht an die geplanten Maßnahmen hält, könnte kräftig zur Kassa gebeten werden. Zwar ist der Strafenkatalog noch nicht offiziell, doch einem Gesetzestext aus dem Jahr 2001 zufolge, der den sparsamen und zweckmäßigen Gebrauch von Energie behandelt, könnten die Strafen von 516 bis 2.582 Euro reichen. Sollte die Regierung auch ein Dekret erlassen, das eine EU-Norm zur Energieeffizienz im Bausektor aufgreift, könnten die Strafen von 500 bis 3.000 Euro reichen.
Unklar ist bislang auch noch, wer die stichprobenartigen Kontrollen in den Wohnungen durchführen soll.