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Heikle Kundendaten offen auf Gehsteig entsorgt

Heute Redaktion
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Bei einem Versicherungsberater in Bern landeten hochsensible Daten im Altpapier auf dem Trottoir. Einige der heiklen Schriftstücke wurden sogar vom Wind weggeweht.

F.M.* aus einem Schweizer Dorf leidet unter Bluthochdruck, sein Pass ist noch bis April 2019 gültig und seine Handynummer endet mit der Ziffer 5: Dies geht aus hochsensiblen persönlichen Daten hervor, die am Mittwoch für jedermann einsehbar am Boden lagen. "Ich dachte ich traue meinen Augen nicht", sagt eine Leser-Reporterin, welche das Schweizer Portal "20 Minuten" auf die Situation aufmerksam machte.

Ein Augenschein vor Ort zeigte: Ein Berg voller Formulare und Arbeitspapiere wartete am Straßenrand auf dem Stadtgebiet Berns darauf, entsorgt zu werden. Der Wind wehte vereinzelt gar Blätter auf den Gehsteig.

Vorwürfe zurückgewiesen

Immer wieder taucht das Logo eines namhaften Versicherungsberatungs-Unternehmens auf. Wurden hier heikle Dokumente unsachgemäß entsorgt?

Das betroffene Unternehmen nimmt lediglich schriftlich Stellung: "Der von Ihnen angesprochene Vorfall ist uns nicht bekannt und den Vorwurf, der doch schwer wiegt, bestreiten wir und weisen diesen zurück", heißt es laut "20 Minuten" in einer Stellungnahme. Dennoch bittet der Dienstleister ihm allfällige Beweismittel zu senden und will die Angelegenheit abklären.

Sollte es sich um ein Fehlverhalten handeln, sei dies eine Ausnahme. Einen ähnlichen Fall habe es nie gegeben, versichert der Absender: "Wir haben ein betriebsinternes System, welches sicherstellt, dass vertrauliche Daten nicht abhanden kommen oder sonst wie an die Öffentlichkeit geraten."

Und trotzdem lagen die Daten am Mittwoch offen auf der Straße. "Das ist ein hochgradig unprofessioneller Umgang mit solchen Papieren", sagt Anwalt Tobias Herren.

Das Unternehmen habe damit gegen das Datenschutzgesetz verstoßen und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt. "Wenn Betroffene Anzeige erstatten, drohen dem Unternehmen eine Verurteilung und Geldstrafen", so Herren. In jedem Fall sei dies eine Verletzung der Kundenverträge durch das Unternehmen.

Kommen strengere Gesetzte?

Seitens des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten muss der fehlbare Versicherungsberater keine Konsequenzen befürchten. "Auf Einzelfälle gehen wir nicht ein", heißt es bei der Behörde. Ohnehin sind die gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Datenschutz weder besonders streng noch aktuell.

Dies könnte sich jedoch bald ändern: Das eidgenössische Datenschutzgesetz befindet sich derzeit in Revision. Denkbar ist, dass es dem Niveau der strengeren Datenschutzgrundverordnung der EU angepasst wird. Demnach müsste der Versicherungsberater sämtliche Kunden über den Vorfall informieren.

Nach heutigem Stand sind Unternehmen in der Schweiz nicht einmal verpflichtet, solche Vorfälle dem eidgenössischen Datenschutzbeauftragten zu melden. Das Geschäft ist derzeit im Parlament hängig.

* Name der Redaktion bekannt.

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    (cho)