Wien

Nun ist es fix: So rasch wird Wien jetzt autofrei

Der Autoverkehr wird aus der Wiener Innenstadt verbannt. Die Vize-Stadtchefin Birgit Hebein nennt erste Details zu ihren Plänen.

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    Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) und Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) stellen das neue Verkehrskonzept für eine autofreie Innenstadt vor (17. Juni 2020).
    Vizebürgermeisterin Birgit Hebein (Grüne) und Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) stellen das neue Verkehrskonzept für eine autofreie Innenstadt vor (17. Juni 2020).
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    Wiens Grüne Vizebürgermeisterin Birgit Hebein, Bezirksvorsteher Markus Figl (ÖVP) und die Klubvorsitzenden von Volkspartei, NEOS und Grüne, haben am heutigen Mittwochvormittag erstmals offiziell Details zum neuen Verkehrskonzept für die Innere Stadt vorgestellt.

    Der gemeinsamen Pressekonferenz sei ein "konstruktives Gespräch" mit Vertretern aller Parteien vorausgegangen, heißt es aus Hebeins Büro. Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) sei sofort von der Einigung von den konkretisierten Plänen informiert worden. Sowohl Koalitionspartner SPÖ als auch FPÖ ließen den heutigen Termin allerdings demonstrativ aus.

    "Was wir gestern gemeinsam beschlossen haben, ist der Aufbruch in eine autofreie Zeit. Die Innenstadt, der älteste Teil von Wien, geht als Erstes in eine Zeit ohne Abgase, ohne Autos", gerät Hebein bei der Vorstellung des Konzepts ins Schwärmen. "Die Innenstadt gehört den Menschen, nicht den Motoren."

    Umsetzung noch vor der Wahl

    Noch vor der kommenden Wahl soll das "Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge" – also auch Mopeds und Motorräder – in der Innenstadt umgesetzt werden! Der nächste Schritt nach der heutigen Vorstellung ist ein "ordentliches Verfahren" durch die MA 46 in frühestens drei Wochen, dann folgt die Verordnung samt dann Kundmachung. Bis zum Termin der Wahl am am 11. Oktober 2020 soll alles unter Dach und Fach sein. 

    Die Details des neuen Verkehrskonzepts

    Das Ziel: Vor allem der Durchzugsverkehr soll stark reduziert werden. Die Stadt Wien rechnet demnach mit einem "deutlichen" und "spürbaren" Minus von bis zu 30 Prozent. Bisher seien täglich rund 50.000 Autos durch den 1. Bezirk gerollt.

    Nicht nur der fließende Verkehr wird deutlich eingeschränkt, sondern auch die Parkmöglichkeiten. Im öffentlichen Raum dürfen in Zukunft nur mehr Anrainer und Menschen mit Behinderung bzw. für Ladetätigkeit abgestellt werden. Zwischen dem Ring und 2er-Linie soll eine "Pufferzone" mit mehr Anrainerparkplätzen entstehen.

    Zahlreiche Ausnahmen

    Aber: "Niemand, der auf das Auto angewiesen ist, muss sich Sorgen machen", verspricht Hebein. Man habe zusammen mit Experten eine Reihe von Ausnahmen vom kommenden Fahrverbot ausgearbeitet. Insgesamt 17 sind es an der Zahl:

    • Anrainer mit Hauptwohnsitz und eigenem Fahrzeug
    • Fahrzeugbesitzer mit Stellplatznachweis in einer Garage
    • Direkte Zufahrt zu einer privaten oder öffentlichen Garage im 1. Bezirk
    • Firmenwagen, wenn der Betriebsstandort des Unternehmens im 1. Bezirk ist und das Fahrzeug für den Betrieb erforderlich ist
    • Unternehmen mit Betriebsstandort in einem anderen Bezirk mit notwendiger Servicetätigkeit im 1. Bezirk
    • Beschäftigte, die außerhalb der Öffizeiten beruflich in die City müssen
    • Mitarbeiter des Sozialdienstes für Pflegetätigkeiten in der Innenstadt
    • Fahrzeuge mit Behindertenausweis
    • Taxis und Fahrtendienste
    • Fahrzeuge von Hotelgästen
    • Diplomatenfahrzeuge
    • Fahrzeuge für Ladetätigkeiten
    • Fahrzeuge “für Spezial- und Sondernutzung“ (Rettung, Krankentransporte, Feuerwehr, Müllabfuhr, etc.)
    • Fahrzeuge mit Sonderbewilligung gemäß der StVO
    • Besitzer von Kraftfahrrädern mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im 1. Bezirk
    • Linienbusse, Omnibusse mit entsprechender Fahrerlaubnis
    • Fahrräder und Fiaker (da keine Kraftfahrzeuge)

    Zusatztafel wäre "zu groß"

    Etwa 30 Tafeln an Einfahrtsstraßen sollen ab Beschluss auf das Fahrverbot hinweisen. Eine Zusatztafel mit den oben genannten Ausnahmen wird es nicht geben, weil diese "zu groß" werden würde. Die genaue Kundmachung soll über das Amtsblatt erfolgen.