Österreich
Hausbesitzer (67) schoss Einbrecher an, muss zahlen
Ein 67-Jähriger hatte vor zehn Monaten in St. Valentin (Amstetten) auf einen Einbrecher geschossen, getroffen und ihn verletzt. Jetzt wurde der Hausbesitzer verurteilt und: Er muss Schmerzensgeld zahlen.
Darf ein Hauseigentümer seinen Besitz gegen Eindringlinge mit Waffengewalt verteidigen? Diese Grundsatzfrage wurde am Landesgericht St. Pölten ausgiebig behandelt.
Rückblick: Ein damals 66-Jähriger hatte sich an einem Februarabend in St. Valentin (Bezirk Amstetten) noch schnell Kontoauszüge geholt, beim Heimkommen erwischte er zwei Einbrecher. Der Rentner holte seine illegale Pistole und schoss damit zwei Mal auf die flüchtenden Eindringlinge. Ein Kroate (46) erlitt einen Oberschenkeldurchschuss. Das Duo flüchtete, bei Ennsdorf warf der Komplize den Schwerverletzten aus dem Auto, der 46-Jährige wurde schließlich bei einer Tankstelle gefunden.
Der 46-jährige vielfach vorbestrafte Dreifachvater wurde in der Folge beim Prozess im Sommer zu 40 Monaten Haft verurteilt. Die Verhandlung gegen den Schützen wurde zur Einholung von zwei Gutachten vertagt ("Heute" berichtete).
2.100 Euro Schmerzensgeld
Am Mittwoch – nach Vorliegen aller Gutachten – wurde der 67-jährige Hausbesitzer schließlich zu acht Monaten bedingter Haft sowie 3.600 Euro unbedingter Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung und illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Und: Er muss dem Einbrecher 2.100 Euro Schmerzensgeld zahlen (Anm.: beim Prozess im Sommer hatte der Kroate noch angekündigt darauf zu verzichten). Der Richter begründete: "Man darf in Notwehr nicht auf einen Flüchtigen schießen." Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
Übrigens: Vom zweiten Einbrecher fehlt nach wie vor jede Spur, der 46-Jährige will nur dessen Vornamen kennen.