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Hasspostings müssen von Facebook gelöscht werden
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag entschieden, dass Facebook zur Löschung von fraglichen Kommentaren gezwungen werden kann.
Die frühere Grünen-Chefin Eva Glawischnig führt einen Rechtsstreit mit Facebook. Anlass war ein Artikel auf einer Facebook-Seite, auf der neben einem Foto der ehemaligen Politikerin zu lesen war: "Grüne: Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben".
Darunter wurden beleidigende Kommentare gepostet. Unter anderem wurde Glawischnig als "miese Volksverräterin" beschimpft. Der Beitrag konnte von allen Usern gesehen werden.
Glawischnig wandte sich an den Obersten Gerichtshof, der den Fall an den EuGH verwiesen hat. Das Gericht sollte die Frage klären, ob Facebook als Hostserviceprovider weltweit rechtswidrige Äußerungen von sich aus suchen und sperren sollte, auch wenn diese nicht konkret beanstandet wurden.
Dieser Ansicht ist jedenfalls der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, womit Glawischnig einen Sieg errungen hat.
Provider muss Hasspostings identifizieren
Der OGH hatte den EuGH um Auslegung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ersucht. Nach dieser Richtlinie dürfte Hostprovidern keine allgemeine Verpflichtung auferlegt werden, die übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Rechtswidrigkeiten zu forschen.
Üblicherweise folgt der EU-Gerichtshof der Meinung des Generalanwalts in vier von fünf Fällen. Bindend ist die Stellungnahme des Generalanwalts aber nicht.
(ZARA im Gespräch über Hasskommentare im Netz. Video: heute.at/Vera Gasber)
(ek)