Wien
Hass im Netz – Wiener (66) erklärt, warum er online het
Der 66-Jährige wurde wegen Verhetzung zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Jetzt setzt sich der Wiener gegen Hass im Netz ein.
Nach Medienberichten über angebliche oder tatsächliche Straftaten von Flüchtlingen hat der bis dahin unbescholtene Pensionist begonnen, zuerst auf Facebook, später auf einer bei Rechtsradikalen sehr beliebten Plattform, rassistische Kommentare zu veröffentlichen.
"Und dann kriegt man natürlich Retourpost, das geht hin und her, einer will den anderen übertreffen und man wird immer garstiger", schildert Gerhard H. im Ö1-"Morgenjournal" den Beginn der Hassspirale, an dessen Ende nun eine über einjährige bedingte Haftstrafe steht.
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Seit 2018 arbeiten Sozialarbeiter des Bewährungshilfevereins "Neustart" mit verurteilten Online-Straftätern. Das Programm "Dialog statt Hass" soll, wie es auf der Homepage heißt, "für Themen der Diskriminierung sensibilisieren, Unrechtsbewusstsein schaffen, zu Reflexion und in der Folge zu Verhaltensänderung führen." So wie bei dem 66-jährigen Wiener, der seine dreijährige Bewährungsfrist mittlerweile hinter sich hat, und sich jetzt im Kampf gegen Hass im Netz engagieren möchte.
"Bin ein Stückchen zum Star geworden"
Für Bewährungshelferin Dana Pakovic ein typischer Fall: "Mir fällt auch ein Mann ein, den ich betreut habe. Er hat mit erzählt, er habe begonnen immer aggressiver zu posten, gar nicht, weil er so gedacht hätte, sondern er habe gemerkt, dass er ein Stückchen zum Star geworden war, weil er immer mehr Likes bekommen hatte" – bis der Verfassungsschutz auch bei ihm eines Tages vor seiner Haustüre stand.
Ganz gleich ob über Flüchtlinge, den Krieg in der Ukraine oder zu Corona, polarisierende gesellschaftliche Debatten sowie Vorurteile werden heute zunehmend in sozialen Medien ausgetragen. Dabei wird immer wieder der Tatbestand der Verhetzung (§ 283 StGB) überschritten. Erst vor kurzem hatte der Suizid der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr eine Debatte über Hass im Netz ausgelöst.
Wie weit geht Meinungsfreiheit, und wo sind die Grenzen?
"Oft genügt es schon, den Betroffenen einen Perspektivenwechsel zu ermöglichen", so Pakovic im Ö1-Interview. "Ich würde z.B. fragen: 'Würden sie sich auf den Stephansplatz einen Hocker stellen und das selbe sagen?' Und dann versuchen wir herauszuarbeiten, warum er es dort nicht machen würde und in irgendeinem sozialen medium schon. Und dann kommen wir auch schon zur Normverdeutlichung. Wie weit geht Meinungsfreiheit, und wo sind die Grenzen?
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Diese liegen dort, wo andere verletzt, verleumdet, beleidigt oder bedroht werden – den meisten Tätern sei dies nicht bewusst, so die Sozialpädagogin. Um diesem Vorzubeugen steht ab dem kommenden Schuljahr mit "Digitale Grundbildung" ein neuer Pflichtgegenstand auf dem Stundenplan der Schüler in den ersten drei Klassen der AHS-Unterstufe bzw. Mittelschule. Ab 2023/24 bringt eine Lehrplan-Novelle auch verpflichtend "Informatische Bildung" und "Medienbildung" ab der 1. Klasse Volksschule.