Wirtschaft
Harsche Rechnungshof-Kritik wegen Kurzarbeits-Geldern
Der Rechnungshof kritisiert die Regierung nun für staatliche Kurzarbeits-Hilfen für Unternehmen. Missbrauch sei nicht aufzudecken gewesen, heißt es.
Kritik an den staatlichen Hilfen für Betrieb, die ihre Mitarbeiter während der Corona-Pandemie in den beiden vergangenen Jahren in Kurzarbeit schicken mussten, kommt nun vom Rechnungshof (RH). Die RH-Kritik im entsprechenden Prüfbericht, möglicher Missbrauch mit den an Unternehmen ausbezahlten COVID-19-Kurzarbeitshilfen sei kaum aufzudecken gewesen, konnte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher heute Rechnungshofausschuss des Nationalrats teilweise nachvollziehen.
Der Politiker gab aber zu bedenken, dass man beim Ausbruch der Pandemie in Österreich im März 2020 unter erhöhtem Zeitdruck gestanden sei, um Unternehmen trotz Corona-bedingter Schließungen vor der Insolvenz zu retten und Arbeitsplätze zu erhalten.
RH fordert genauere Daten
2020 befanden sich 113.771 Unternehmen, oft kleine und mittlere Betriebe, mit 1,25 Millionen Beschäftigten in Kurzarbeit. Ein Drittel der Auszahlungen für 2020 seien auf 712 Unternehmen entfallen, merkt der Rechnungshof in seinem Bericht an. An Budgetmittel aufgewendet wurden für die Kurzarbeit im Prüfzeitraum 7,8 Milliarden Euro, bis Ende 2021 stiegen die Kosten auf 9,2 Milliarden Euro. Die Inanspruchnahme der Leistungen wurde vom Arbeitsmarktservice (AMS) abgewickelt, deren Vorsitzender Johannes Kopf am Dienstag ebenfalls im Ausschuss war.
"Die Kurzarbeit war die am schnellsten umgesetzte Hilfe, sie stabilisierte die Wirtschaft", bekräftigte Minister Kocher die Richtigkeit des Vorgehens in der ersten Phase der Pandemie. Unstimmigkeiten bei der Berechnung der Hilfsgelder habe man bereits mit Juni 2020 eingestellt gehabt, alle bekannten Missbrauchsfälle seien an die Behörden weitergeleitet worden. Im Sinne der Missbrauchsprävention rät der Rechnungshof dem Ministerium zu mehr Transparenz bei der Förderabwicklung, etwa durch genaue Aufzeichnungen über Dauer und Ausmaß von Kurzarbeitshilfen bzw. Rückforderungen.
Die Unternehmen sollten verpflichtet werden, ihre Beschäftigten individuell über jenes Ausmaß der Arbeitsstunden zu informieren, das das Unternehmen für sie beim Arbeitsmarktservice in der Abrechnung der COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe angegeben hat. Vom Arbeitsmarktservice brauche es vor der Leistungsgenehmigung an ein Unternehmen einen Abgleich mit der Liste von Scheinfirmen, finden die Prüfer.
Möglicher Missbrauch kaum zu überprüfen
Vor allem aber sei das AMS in die Konzeption von finanzintensiven Förderleistungen einzubinden, unterstreicht der Rechnungshof, der kritisiert, die Corona-Kurzarbeitshilfen seien von den Sozialpartnern ohne Mitwirkung von Expert:innen des Arbeitsministeriums sowie des AMS entwickelt worden. Arbeitsministerium und AMS wiederum sei es nicht gelungen, plausible Kriterien für die Beantragung von COVID-19-Kurzarbeit festzulegen.
Zwar hält der Rechnungshof in seinem Bericht zur COVID-19-Kurzsarbeitsbeihilfe im Prüfzeitraum März 2020 bis März 2021 fest, die Maßnahme sei zur Sicherung von Arbeitsplätzen gerechtfertigt gewesen. Allerdings bezweifelten die Prüfer, ob ausreichend Treffsicherheit der Hilfen gewährleistet war. Möglicher Missbrauch bei von Arbeitsgeberseite abgerechneten Ausfallstunden sei kaum zu kontrollieren gewesen, obwohl sich das Corona-Kurzarbeitsmodell großzügiger gestaltete als sein Vorgängermodell, wie Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker festhielt.
Unternehmen erhielten die Kosten der Ausfallstunden nämlich vollständig abgegolten, wodurch Arbeitnehmer mit vergleichsweise hohen Ersatzraten ihres Nettoentgelts ein deutlich höheres Einkommen als in Arbeitslosigkeit garantiert wurde. Die Großzügigkeit sei der Situation geschuldet gewesen, so Kraker, aber nicht dauerhaft tragbar. Missbräuche konnten nicht ausgeschlossen werden.