Wirtschaft

Hammer-Strafe, wenn du ORF-Gebühr nicht zahlst

Es ist fix! Ab 2024 zahlen alle Haushalte in Österreich einen ORF-Beitrag. Wer die neue ORF-Steuer nicht zahlt, muss mit einer harten Strafe rechnen.

André Wilding
Bei einem Boykott der neue ORF-Steuer droht eine saftige Strafe.
Bei einem Boykott der neue ORF-Steuer droht eine saftige Strafe.
Daniel Scharinger / picturedesk.com (Symbolbild)

Nach jahrelanger Diskussion ist es beschlossene Sache: Das GIS-Aus ist fix, stattdessen gibt es ab dem Jahr 2024 eine Haushaltsabgabe! Und diese muss von allen vier Millionen Haushalten bezahlt werden – egal, ob sie den ORF konsumieren oder nicht.

Statt der GIS kommt eine Haushaltsabgabe in der Höhe von 15,30 Euro monatlich bzw. 183,60 Euro im Jahr. Dieser Beitrag ist im aktuellen Entwurf zumindest von 2024 bis 2026 fixiert. Seit Donnerstag liegt das neue ORF-Gesetz dabei zur genauen Begutachtung vor und wird nun unter die Lupe genommen.

Einfach die Haushaltsabgabe nicht zahlen geht übrigens nicht mehr! Die neue ORF-Gebühr wird nämlich von allen Österreichern einkassiert. Personen, die sich aber dennoch weigern, die ORF-Steuer zu bezahlen, müssen mit Konsequenzen bzw. Strafen rechnen.

Nachzahlungen und Verwaltungsstrafen

Und die sind nicht gerade ohne! Wer nämlich nicht zahlen will, muss nicht nur mit fetten Nachzahlungen rechnen, sondern dem droht auch noch eine Verwaltungsstrafe. Das geht aus dem Punkt "Verwaltungsstrafbestimmung" im neuen ORF-Gesetz hervor, das "Heute" vorliegt.

 Darin steht: "Wer eine Mitteilung [...] trotz Mahnung verweigert oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2.180 Euro zu bestrafen."

Verwaltungsstrafenbestimmung
Verwaltungsstrafenbestimmung
Screenshot/ zVg

Säumniszuschlag von 10 Prozent

Plus: "Rückständige Beiträge und sonstige damit verbundene Abgaben sind im Verwaltungsweg hereinzubringen. Zur Deckung des dadurch entstehenden Aufwandes kann die Gesellschaft einen Säumniszuschlag von 10 Prozent des rückständigen Betrages sowie allfällige tatsächlich entstandene Kosten der Betreibung vorschreiben."

Ist die Einbringung der rückständigen Beiträge wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners aber nicht möglich, ist die Abstattung in Raten zu bewilligen oder kann die Forderung von der Gesellschaft gestundet werden, heißt es in dem Gesetz weiter.

Ausnahmen

Und: "Wenn die Einbringung eine besondere Härte bedeuten würde oder wenn das Verfahren mit Kosten oder Weiterungen verbunden wäre, die in keinem Verhältnis zur Höhe der rückständigen Beiträge stehen würden, kann die Gesellschaft von der Hereinbringung absehen."

Es gibt allerdings auch Ausnahmen! Wer nämlich aufgrund mehrerer Bedingungen bisher von der GIS befreit war, soll auch weiter von der ORF-Gebühr befreit bleiben, wenn sich die Lebensumstände nicht ändern. So darf etwa das Haushalts-Nettoeinkommen einer Person 1.243,49 Euro nicht überschreiten.

Bei zwei Personen im Haushalt darf das Nettoeinkommen maximal 1.961,75 Euro betragen, für jede weitere Person 191,87 Euro. Diese Einkommensgrenzen gelten auch bei allen in folgenden genannten Ausnahmen von der GIS-Pflicht. Mit den entsprechenden Nachweisen sind nämlich auch Arbeitslose, Gehörlose oder Beihilfebezieher zum Kinderbetreuungsgeld befreit. Alle Infos dazu findest du hier >>>

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