Horrende Klageandrohung
Hammer-Strafe nach Lokalbesuch – Alm-Chef rechnet ab
Ein Restaurant-Parkplatz in Floridsdorf sorgte bei einem Wiener für Grant. Dass ein Anwalt seine Kunden abspeist, findet der Gastro-Chef "schädigend".
"Heute"-Leser Christian gönnte sich mit einigen Kollegen vor wenigen Wochen einen netten Abend in der Leopoldauer Alm in der Wagramer Straße. Bei mehreren All-In-Paketen (Suppen, Grillteller, Spareribs, Schweinsbraten, Bier und was Süßes) wurde ordentlich gegessen und angestoßen – Kostenpunkt: 1.120€. Kürzlich kam dafür eine Zusatz-Rechnung per Post, denn: Wegen angeblicher "Besitzstörung" soll Christian weitere 255 Euro brennen. Alm-Chef Pircher ist stocksauer über den Brief an seinen Gastro-Kunden.
Christbaum-Verkäufer soll Parkplätze gekapert haben
Das bekannteste XXL-Restaurant in Wien bietet Kunden einen Parkplatz am gegenüberliegenden Kika-Areal an. Bisher fand dieses Angebot auch bei der Kundschaft Anklang, diese Zeiten scheinen nun aber vorbei. Ein von Kika/Leiner beauftragter Anwalt fordert in einem Schreiben nämlich 255 Euro von Leser Christian – ansonsten würde ihm eine Besitzstörungsklage drohen.
Alm-Boss Christian Pircher ist im "Heute"-Talk fuchsteufelswild über die neue Parkfalle, er habe nämlich seit 15 Jahren einen Mietvertrag für die Parkplatznutzung mit dem Kika/Leiner. Der Wiener Gastronom stellt sich hinter seine Gäste und steht mittlerweile auch schon mit seinem Anwalt in Kontakt, denn:
„Sogar meine eigenen Mitarbeiter haben diese Briefe erhalten. So kann es ja nicht weitergehen, das ist geschäftsschädigendes Verhalten.“
Kika klagt: "Kaum Parkplätze" auf Mega-Fläche
Laut Pircher dürfte ein Christbaumverkäufer seine angemieteten Stellplätze eingenommen haben. Restaurant-Besucher seien deshalb genötigt, auf anderen Plätzen zu parken. Und genau diese Autofahrer werden nun zur Kasse gebeten. Kika/Leiner meint wiederum, dass es "kaum noch Parkplätze für den geöffneten Kika bzw. die Kunden" gäbe, seitdem das XXL-Lokal mit 300 Parkplätzen wirbt.
Wer den Streit letztendlich für sich entscheidet, bleibt vorerst unklar. Betroffene Autofahrer sollten sich bei der ÖAMTC-Rechtsabteilung jedoch rechtlich beraten lassen, bevor sie die Klagsdrohung samt Geldforderung zahlen.
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