Niederösterreich
Halsstich vor Lokal in Wr. Neustadt: 18 Jahre Haft
Vor einem Lokal in Wr. Neustadt wurde einem Sicherheitsmann ein Messer in den Hals gerammt. Heute bekam ein Syrer dafür 18 Jahre Haft.
Nur haarscharf hatte das Messer die Halsschlagader eines 39-jährigen Türstehers verfehlt, als dieser in einem Lokal in Wr. Neustadt mutig eine Frau verteidigt hatte. Der Messerstecher musste dafür heute in Wr. Neustadt vor Gericht die Rechnung bezahlen. Mit dabei beim Prozess: Die Familie des Angeklagten.
Rückblick: Mitte September vergangenen Jahres soll der 22-jährige Abdullah S. im Afterhour-Café „Premiere“ am Wr. Neustädter Flugfeld eine Frau bedrängt und dann geschlagen haben, weil diese ihn hat abblitzen lassen. Sicherheitsmann Markus H. (39), der nicht im Dienst sondern privat im Lokal war, griff ein und warf den Asylwerber aus Syrien aus dem Café.
Notoperation
„Auf der Straße dachte ich, dass die Sache damit erledigt ist“, so Markus H. (Opferanwalt: Wolfgang Blaschitz). Doch blitzschnell zückte der Angreifer ein Klappmesser und setzte laut Anklage einen gezielten Stich in den Hals – Markus H. musste im Spital notoperiert werden.
Unglaublich: Die Familie des Tatverdächtigen stattete dem Security im Spital einen Besuch ab, um sich angeblich über den Zustand des 39-Jährigen zu erkundigen. Das Opfer bekam es mit der Angst zu tun, unterschrieb einen Revers und verließ, nur wenige Tage nach der Operation, das Krankenhaus und ging mit seiner Familie auf Tauchstation.
Bier, Wodka, Whiskey
Beim Prozess am Dienstag am Gericht Wr. Neustadt wegen versuchten Mordes zeigte der Angeklagte keine Reue. Er habe fünf Bier, eine halbe Flasche Wodka und drei Whiskey konsumiert. Im Schwitzkasten des Securitys sei ihm dieser dann praktisch „ins Messer hineingefallen“.
Es war übrigens nicht die erste Tat: Der Syrer hatte bereits eine bedingte Haft ausgefasst, weil er ein Trio mit einem Messer attackierte.
18 Jahre Haft
Laut Gutachten war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Die Geschworenen entschieden am Dienstagabend mit 6:2 Stimmen: Es war ein Mordversuch. Das Urteil: 18 Jahre Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sowie Widerruf der bedingten Haftstrafe - in Summe 18 Jahre plus drei Monate Haft. Die Verteidigung meldete Berufung an - somit nicht rechtskräftig. Und: Dem Opfer wurden 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen.
Vater tobte nach Urteil
Nach dem Urteil reklamierte der Vater des nicht rechtskräftig Verurteiltem lautstark auf arabisch und deutsch, kritisierte massiv die Strafhöhe. Der vorsitzende Richter Hans Barwitzius meinte aber nur trocken: "Sie hätten sich vorher, zum Beispiel als Zeuge, zu Wort melden können. Jetzt ist die Verhandlung vorbei."