Oberösterreich

Halloween-Prozess – Angeklagte (15) brach in Tränen aus

Erst 15 Jahre alt, soll ein Mädchen an der Straßenschlacht zu Halloween in Linz beteiligt gewesen sein. Im Prozess brach der Teenager in Tränen aus.

Die Angeklagte (15) brach unter dem Druck der Befragung im Gerichtssaal in Tränen aus.
Die Angeklagte (15) brach unter dem Druck der Befragung im Gerichtssaal in Tränen aus.
Heute

Sichtlich eingeschüchtert nahm die 15-Jährige am Donnerstag am Landesgericht Linz auf der Anklagebank Platz. Sie trug einen schwarzen langen Rock und eine Bluse. Mit den Händen versteckte sie ihr Gesicht vor dem Blitzlichtgewitter der Fotografen. Mitangeklagt waren ein gleichaltriger Afghane und ein 16-jähriger Iraker. 

Es war nicht das erste Mal, dass sich das Mädchen vor Gericht verantworten musste. Sie hat in ihren jugendlichen Jahren bereits einiges auf dem Kerbholz, unter anderem schweren Raub. Im April 2022 wurde sie deswegen zu einer dreimonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt mit einer Probezeit von drei Jahren. 

Am Donnerstag warf die Staatsanwaltschaft der Schülerin vor, führend an den Halloween-Randalen im letzten Jahr beteiligt gewesen zu sein. Konkret standen schwere gemeinschaftliche Gewalt, schwere Körperverletzung und Diebstahl im Raum. Der Strafrahmen liegt hier bei bis zu 2,5 Jahren Haft.

Die Fragen der Richterin und des Staatsanwaltes waren schließlich zu viel für die Thailänderin. Die 15-Jährige brach in Tränen aus. 

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    Zunächst musste ein 22-jähriger Syrer auf der Anklagebank Platz nehmen.
    Zunächst musste ein 22-jähriger Syrer auf der Anklagebank Platz nehmen.
    "Heute"

    Die Schülerin sitzt bereits seit drei Monaten in Untersuchungs-Haft. "Am Anfang war sie verzweifelt im Gefängnis, mittlerweile hat sie sich daran gewöhnt", so ihr Anwalt im Gespräch mit "Heute".

    Die 15-Jährige bekannte sich am Donnerstag nur teilweise schuldig. "Es stimmt, ich habe einen Zigarettenautomat ausgeräumt und war bei den Randalen dabei. Böller geschossen oder verteilt habe ich allerdings nicht", sagte die junge Thailänderin.

    15-Jährige trug weiße Sturmhaube

    Pikantes Detail: Das Mädchen trug während der Ausschreitungen eine weiße Sturmhaube. Andere Krawallmacher hätten außerdem gesehen, wie sie Böller auf die Polizei wirft. Die Kracher und die Sturmhaube hatte sie im Vorfeld zu Halloween gemeinsam mit zwei Freunden in Tschechien gekauft.

    Auf Nachfrage des Staatsanwalts meinte sie: "In meinen Gedanken habe ich nicht geschossen, vielleicht bin ich dumm, ich weiß es nicht, ich hatte ein Black-Out." Sie entschuldigte sich jedenfalls, sie habe "Scheiße gebaut".

    Der Anwalt der Schülerin hatte eine Erklärung für das Verhalten seiner Mandantin: "Ihr Vater ist vor Jahren schwer erkrankt. Sie kann damit nicht umgehen", sagte der Rechtsvertreter. Die 15-Jährige brauche psychologische Hilfe, das Gefängnis sei kein guter Ort für sie.

    Die junge Thailänderin schilderte die Stimmung während der Krawalle: "Die Menge wollte die Polizei mit den Böllern vertreiben. Es war sehr laut und die Leute riefen Allah akbar (Gott ist groß). Ich hatte richtig Angst", erzählte sie. 

    Die 15-Jährige räumte außerdem ein, den Aufruf zu den Krawallen auf TikTok gesehen zu haben. "Aber wir sind nicht deswegen zum Taubenmarkt gefahren", beteuerte sie. Mit ihren beiden Freunden habe sie keinen Kontakt mehr. "Ich habe eine gute Familie aber einen schlechten Freundeskreis."

    Nun wolle sie sich auf ihre Zukunft konzentrieren, die Schule fertig und dann eine Lehre machen. 

    Mädchen muss zwei Monate ins Gefängnis

    Am späten Nachmittag fiel dann das Urteil: Die 15-Jährige wurde zu 12 Monaten Haft verurteilt, zwei Monate davon unbedingt. Der Rest ist auf drei Jahre bedingt, es wurde Bewährungshilfe angeordnet. Der gleichaltrige Bursch fasste sieben Monate aus, davon ein Monat unbedingt. Auch hier wurde Bewährungshilfe angeordnet. Die Urteile sind rechtskräftig. Der Prozess gegen den 16-Jährigen wurde vertagt, geht Ende März in die nächste Runde.

    Vier weitere Prozesse bis April

    Auf den Prozess des Trios folgen bis April vier weitere. Auf der Anklagebank müssen nach ihnen noch drei 18-Jährige und ein 16-jähriger Österreicher Platz nehmen. In den Fällen geht es ebenfalls um den Verdacht der "schweren gemeinschaftlichen Gewalt und der versuchten schweren Körperverletzung".

    In der Woche zuvor wurde ein 19-jähriger Spanier zu 21 Monaten und ein 22-jähriger Syrer zu 1,5 Jahren Haft verurteilt. 

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