Nachbarschaftsstreit

Hahn kräht zu laut – Anwaltskanzlei klagt Ehepaar

Da gackern ja die Hühner (und ein oder zwei Hähne)! Am 25. März wird der skurrile Fall am Bezirksgericht in Mödling verhandelt.
Erich Wessely
18.03.2025, 11:17

Wegen Lärmbelästigung standen eine Anwaltskanzlei und ein Nachbar-Paar in Perchtoldsdorf (NÖ) bereits im Herbst 2024 im Clinch. Der Grund: Neun Hühner und Hahn "Kiki" krähten und gackerten angeblich zu laut.

"Wir sind durch den Lärm, der von Ihrer Hühnerhaltung ausgeht, in der bestimmungsgemäßen Benutzung unserer Kanzlei unzumutbar beeinträchtigt", hieß es im Herbst 2024 in einem Einschreiben und der Aufforderung zur Unterlassung der Anwaltskanzlei an die Nachbarn.

"Hahnenkampf" eigentlich beendet

Ende Oktober kam es dann doch zu einer Einigung, der "Hahnenkampf" wurde vorerst auf Eis gelegt: In einem Social-Media-Posting erklärt damals einer der betroffenen Anwälte, dass man sich mit dem Nachbar-Ehepaar geeinigt habe. "Auf freundschaftlicher und nachbarschaftlicher Basis" habe man vereinbart, dass der in die Jahre gekommene Hahn "seinen Lebensabend weiter bei seiner Familie verbringen darf". Es dürfe aber kein neuer Hahn angeschafft werden.

"Kleiner Hahn dabei"

Friede und Ruhe im Hühnerstall? Mitnichten. "Die Hühner legten Eier und es schlüpften Küken, bei denen kann man nicht gleich das Geschlecht erkennen. Wie es das Schicksal wollte, war ein kleiner Hahn dabei", teilte die geschäftsführende Gemeinderätin Gabriele Wladyka mit. Sobald der Kleine zu krähen begann, standen die Anwälte auf der Matte – und jetzt wurde doch Klage eingebracht.

"Das ältere Ehepaar, das die Hühner schon lange vor dem Bezug des Nachbarhauses durch den Anwalt hatte, ist bestürzt und verängstigt", weist auch Gemeinderat Anton Plessl in einer aktuellen Aussendung auf den Fall hin.

Er betont: "Schon 2016 hat das Bezirksgericht Mödling festgehalten, dass die Haltung von Hühnern und Hähnen – und damit deren typischen Auswirkungen als ortsüblich zu betrachten sind, insbesondere dann, wenn im Umkreis der Liegenschaften über einen längeren Zeitraum mehrere ähnliche Haltungen bestanden. Dass diese teilweise nicht mehr bestehen, führt noch nicht dazu, dass die Hühnerhaltung ortsunüblich geworden wäre."

Nun kommt der Fall um den Hühnerstall in der Hochstraße 143 doch vor Gericht: In der elfseitigen Unterlassungsklage (liegt "Heute" vor) ist von einem Streitwert in der Höhe von 15.000 Euro die Rede.

"Im Zeitpunkt der Einbringung der Klage zwei Hähne"

"Die Beklagten betreiben auf dem oben genannten Grundstück eine Hühnerhaltung mit rund 15 Tieren, darunter im Zeitpunkt der Einbringung der Klage zwei Hähne", heißt es darin. "Die Stallung befindet sich in einer Entfernung von lediglich zehn Metern Luftlinie zum Büro der Klägerseite. Die Hähne krähen über den Tag verteilt unregelmäßig und häufig. Wenn Sie aktiv werden, sind mehrere Schreie pro Minute wahrnehmbar. Dies insbesondere, wenn sich die beiden Hähne gegenseitig zum Krähen „anstacheln". In Spitzenzeiten sind fünf Schreie pro Minute (also 300 pro Stunde!) feststellbar."

Auszug aus Unterlassungsklage.
Screenshot "Heute"

Die unzähligen Schreie würden eine Dauerbelastung darstellen, die selbst bei kurzer Einwirkung unzumutbar sei.

Die Kanzlei verweist auf eine Entscheidung in einem ähnlichen Fall: "In seiner Entscheidung zu 4 Ob 237/18h, die eine Liegenschaft im unmittelbar angrenzenden Mauer betraf, befasste sich der Oberste Gerichtshof bereits mit einer vergleichbaren Konstellation in unmittelbarer Nachbarschaft. Die dortigen örtlichen Verhältnisse sind nahezu deckungsgleich mit dem vorliegenden Fall. Jenes Gebiet ist sogar dünner besiedelt (freistehende Einfamilienhäuser). Der OGH stufte das anhaltende Krähen eines Hahnes als unzulässige Immission im Sinne des § 364 Abs 2 ABGB ein und gab der Klage statt."

Hahn "Kiki".
privat

Festzuhalten sei, "dass die Klägerin nicht verpflichtet ist, die Nutzung des Büros durch geschlossenes Halten der Fenster anzupassen oder einzuschränken (OGH 6 Ob 171/21x). Maßgeblich ist daher die Beeinträchtigung bei geöffneten Fenstern".

Die Anwaltskanzlei ortet sogar gesundheitliche Risiken, weil die normale Bürotätigkeit unzumutbar beeinträchtigt werde.

Als Fazit heißt es in der Klageschrift: "Der von der Hühnerhaltung der Beklagten ausgehende Lärm ist daher - unabhängig von einer genauen Messung - unzumutbar und zu unterlassen. Der Unterlassungsanspruch der Klägerin besteht daher zu Recht." Am 25. März wird man am Bezirksgericht Mödling mehr wissen.

Das sagt Rechtsanwalt

"Heute" erreichte auch Rechtsanwalt Patrick Skalitzky. Er meint zu den Hintergründen: "Es gab Mitte Dezember einen Junghahn, der in weiterer Folge mit dem älteren Hahn um die Wette krähte." Der Lärmpegel sei damit nochmals in die Höhe geschossen. Die Hähne dürften ihr Machtverhalten so abgetestet haben. "Wir haben seitens der Kanzlei dann zwei Monate lang zugeschaut, es wurden von der Familie aber keine entsprechenden Schritte gesetzt."

Dabei habe man sich um eine gütige Einigung bemüht, "die Vereinbarung ist aber gebrochen worden". Jetzt versuche man sich herauszureden, dass man ja keine neuen Hähne angeschafft habe, aber die Zucht ausgenommen wäre. "Bei einer Vereinbarung bedarf es eines gewissen Vertrauens, bei der Verhandlung wird es auch hauptsächlich um die gebrochene Vereinbarung gehen."

{title && {title} } wes, {title && {title} } Akt. 18.03.2025, 11:34, 18.03.2025, 11:17
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