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Haft für Ex-Soldat, der flüchtenden Einbrecher erschoss

In Deutschland stieg ein Einbrecher in ein Haus eines Ex-Bundeswehr-Unteroffiziers ein. Dieser verfolgte den flüchtenden Mann und erschoss ihn.

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Ein ehemaliger Unteroffizier der Bundeswehr muss für sechs Jahre ins Gefängnis, weil er einen Einbrecher auf der Flucht erschossen hatte.
Ein ehemaliger Unteroffizier der Bundeswehr muss für sechs Jahre ins Gefängnis, weil er einen Einbrecher auf der Flucht erschossen hatte.
Getty Images/iStockphoto

Fast drei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf einen flüchtenden Einbrecher ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Donnerstag im deutschen Karlsruhe mit, dass er die Revision gegen das Urteil des Lübecker Landgerichts von März verworfen habe. Das Landgericht hatte festgestellt, dass der Hausbesitzer im Dezember 2020 nachts zwei Einbrecher überrascht und einem von ihnen in den Rücken geschossen hatte, obwohl dieser bereits davonlief.

Demnach war der ehemalige Unteroffizier der Bundeswehr zur Tatzeit alkoholkrank und lebte in einem verwahrlosten Haus sozial völlig zurückgezogen. Nach zwei Tagen ohne Alkohol war er in der Tatnacht noch wach, als er die Einbrecher überraschte. Als sie flohen, setzte er ihnen nach und schoss einem der beiden dreimal in den Rücken, wodurch dieser starb.

Sechs Jahre Gefängnis

Die Schüsse waren laut Urteil zur Verteidigung nicht erforderlich und deshalb nicht durch Notwehr gerechtfertigt. Das Landgericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit des Beschuldigten aus. Er wurde wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt.

In einem ersten Prozess war der Mann bereits 2021 vom Lübecker Landgericht wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in einem von dem Angeklagten betriebenen Revisionsverfahren jedoch auf, weil das Landgericht sich nach seiner Auffassung nicht rechtsfehlerfrei mit der Frage auseinandergesetzt hatte, ob dieser wegen seines gesundheitlichen Zustands nur vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.

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    ALEX WROBLEWSKI / AFP / picturedesk.com