Österreich
Grüne kritisieren Regeln für die Zweitwohnsitzer
Die Grünen NÖ kritisieren vor den am 26. Jänner 2020 stattfindenden Gemeinderatswahlen weiterhin "unklare Bestimmungen bezüglich dem Wahlrecht von Zweitwohnsitzern".
Es gebe "keine Regelung darüber, wer wählen darf und wer nicht", sagte ein Sprecher der Landespartei am Dienstag auf APA-Anfrage. Ein "Ende der Willkür" wurde gefordert, denn bis dato sei unklar, wer die Entscheidung treffe.
Die Grünen bezogen sich konkret darauf, dass nicht genau geklärt sei, ob jetzt der Bürgermeister "alleine im stillen Kämmerchen" oder die Gemeinderatswahlbehörde entscheide, wer und warum jemand auf einer Wahlliste aufscheine. Es sei auch nicht determiniert, wie genau geprüft werden könne, welchen Bezug ein Zweitwohnsitzer zu der Gemeinde habe, in der er wählen wolle. Das alles wolle man sich genau ansehen, auch wie das verfassungsrechtlich aussehe, ergänzte ein Sprecher. Konkret bezog er sich auf die "willkürliche Auslegung in unterschiedlichen Gemeinden".
Seit Montag müssen die Wählerverzeichnisse für fünf Werktage auf den Gemeindeämtern aufliegen, Einsprüche dagegen können bis zum 21. November eingebracht werden, das habe einige Bürger hellhörig gemacht, fügte der Sprecher hinzu. Bereits am Montag hatte Landesparteichefin Helga Krismer im "Standard" erklärt, dass die niederösterreichischen Grünen sich anders als bei den Landtagswahlen 2018 im kommenden Jahr in einzelnen Gemeinden eine Wahl-Anfechtung leisten könnten.