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Foto zeigt Epstein-Freundin nach 10 Monaten Einzelhaft
Seit zehn Monaten sitzt die Epstein-Freundin in einem New Yorker Gefängnis. Jetzt ist das erste Foto von Ghislaine Maxwell hinter Gittern aufgetaucht.
Seit vergangenem Juli wartet die 59-Jährige in einem New Yorker Hochsicherheitsgefängnis auf ihre Verhandlung ("Heute" hat berichtet). Als ehemalige Freundin und Vertraute des Sexualverbrechers Jeffrey Epstein (†) soll sie dem Millionär nicht nur beim Aufbau seines Missbrauch-Netzwerkes geholfen, sondern ihm auch viele seiner teilweise minderjährigen Opfer zugeführt haben. Jetzt ist das erste Foto von Ghislaine Maxwell hinter Gittern aufgetaucht.
Woher kommt das blaue Auge?
Maxwells Anwältin Bobbi Sternheim schickte der Richterin das Foto, auf dem ein offensichtlicher blauer Fleck unter dem linken Auge der 59-Jährigen zu erkennen ist. "Kein Wachmann hat sie darauf angesprochen. Erst als Ms. Maxwell, die keinen Spiegel hat, das Spiegelbild ihres schmerzenden Auges in einem Nagelknipser bemerkte, konfrontierte sie die Aufsicht damit. Diese drohten ihr, sie in eine Spezialabteilung zu verlegen, wenn sie nicht sage, wie das passiert sei", heißt es in einem Schreiben, das dem Foto beilag.
Maxwell, die auf dem Foto erschöpft und um Jahre gealtert wirkt, wisse nicht, woher der Bluterguss stamme. "Sie hat sich möglicherweise im Halbschlaf an etwas gestoßen. Bedenken Sie, dass sie zehn Monate schlechten Schlaf, ungenießbares Essen und nicht trinkbares Wasser in Einzelhaft hinter sich hat. Ohne Grund. Wie würden Sie danach aussehen?", so Maxwells Anwalt David Marks.
Prozess startet im Sommer
Er betont, Maxwell sei immer zurückhaltender damit, der Aufsicht Auskunft zu geben, da sie Strafe oder Disziplinierung befürchte. Die Richterin forderte als Reaktion vom Gefängnis eine Erklärung, warum die Aufsicht Maxwell, der im Juli der Prozess gemacht werden soll, in der Nacht überwache.
Maxwell wird unter anderem Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid vorgeworfen. In insgesamt sechs Anklagepunkten drohen ihr Höchststrafen von bis zu zehn Jahren Haft.