Keine üble Nachrede

Gewessler blitzt mit Privatjet-Klage gegen FPÖ ab

Die FPÖ hatte Gewessler vorgeworfen, sie verbringe "fast das ganze Jahr im Privatjet". Die Grüne klagte wegen übler Nachrede – und verlor jetzt.

Newsdesk Heute
Gewessler blitzt mit Privatjet-Klage gegen FPÖ ab
Die Grüne Umweltministerin Leonore Gewessler macht sich für klimafreundliche Mobilität stark – ist aber selbst nicht selten per Flieger unterwegs.
"Heute"-Montage, Fotos APA Picturedesk

Im Dezember 2023 hatte Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) mit einer großen Delegation an der UN-Klimakonferenz in Dubai teilgenommen. Die FPÖ hatte ihr daraufhin vorgeworfen, sie verbringe "fast das ganze Jahr im Privatjet".

Gewessler klagte deshalb die FPÖ und den blauen Parlamentsklub. Sie wollte bei Gericht eine Entschädigung samt Urteilsveröffentlichung erwirken, da sie in der Behauptung, sie verbringe fast das ganze Jahr im Privatjet, den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sah.

Bruchlandung vor Gericht

Jetzt haben die Freiheitlichen am Landesgericht Wien gewonnen. Es sah den Tatbestand der üblen Nachrede nicht erfüllt.

Das Gericht folgte der Argumentation der FPÖ, wonach es sich um eine überspitzte Formulierung auf Basis eines wahren Tatsachensubstrats handelte. Wie in mehreren parlamentarischen Anfragen ermittelt werden konnte, flog Gewessler nachweislich mehrmals in Privatjets. Daher müsse sie sich auch polemische Kritik gefallen lassen. Nicht erheblich sei, ob sie selbst für die Flüge bezahlte oder eine kostenlose "Mitnahme" durch Dritte erfolgte.

"Wenn die Grünen so viel Energie in eine anständige Politik investieren würden wie sie in die gerichtliche Verfolgung ihrer Kritiker stecken, wäre das löblich. Aber leider spielen Gewessler und Co. nur auf beleidigt", so FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz.

Klimaministerium kontert

Aus dem Klimaministerium heißt es dazu: "Die von der FPÖ aufgestellten Behauptungen entsprechen nicht den Tatsachen. Wir wollen, dass die politische Debatte sachlich geführt wird und nicht auf Unwahrheiten beruht. Aus diesem Grund wurden hier – wie auch in anderen Fällen – rechtliche Schritte ergriffen."

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    21.12.2014: Magdeburg-Terrorist war bekannter Anti-Islam-Aktivist. Der mutmaßliche Täter des Anschlags von Magdeburg erhob schwere Vorwürfe gegen Deutschland und unterstützte Frauen, die aus Saudi-Arabien flüchteten.
    REUTERS
    red
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