Österreich
Das sind Regeln für den Mega-Shoppingtag am Wochenende
In drei Tagen steigt die große Shoppingsause: Zum ersten Mal dürfen Geschäfte am Sonntag öffnen. Das sind die Regeln für den Mega-Einkaufstag.
Die Gewerkschaft GPA hat sich mit der WKO Bundessparte Handel in einem Sonderkollektivvertrag darauf geeinigt, dass Geschäfte am vierten Adventsonntag unter klar definierten Rahmenbedingungen einmalig geöffnet werden dürfen. Sowohl der Sonderkollektivvertrag als auch die Verordnungen sehen eindeutig vor, dass die einmalige Öffnung ausschließlich jene Geschäte betrifft, die während der Zeit des vergangenen Lockdowns geschlossen hatten.
Die GPA erinnerte am Donnerstag an die im Sonderkollektivvertag vereinbarten Regeln. "Heute" hat sie für euch zusammengefasst.
Für die Überstunden am verkaufsoffenen Sonntag ist ein Zuschlag von 100 Prozent zu bezahlen.
Für die Arbeit am Sonntag gibt es einen zusätzlichen freien Tag (Ersatzruhe).
No go für Lehrlinge. Junge Mitarbeiter, die sich in ihrer Lehrzeit befinden, dürfen nicht beschäftigt werden.
Absolute Freiwilligkeit muss gewährleistet sein.
Die Kosten für Kinderbetreuung müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
"Wir gehen davon aus, dass sich ausnahmslos alle Handelsunternehmen an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hier sind die zuständigen Behörden gefordert, die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen", GPA-Wirtschaftsbereichssekretärin Anita Palkovich, die für den Handel zuständig ist, in einem Statement. "Wenn sich Handelsketten, die öffnen dürften, sich dazu entschließen, trotzdem nicht aufzusperren, muss das möglich sein. Einkaufszentrenbetreiber sind aufgefordert, von der Betreiberpflicht Abstand zu nehmen und die Entscheidung von Unternehmen zu respektieren", so Palkovich.