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Gerichtsurteil: G20-Gegner dürfen nun doch campen!
Das Verbot gegen das G20-Camp in Hamburg wurde am Mittwoch vom deutschen Bundesverfassungsgericht in einem Eilverfahren aufgehoben.
Das große Protest-Camp der G20-Gegner darf nun doch aufgebaut werden. Der deutsche Bundesverfassungsgericht hat das nur wenige Tage zuvor am Oberlandesgericht ausgesprochene Verbot ("heute.at" berichtete) in einem Eilverfahren wieder aufgehoben.
Die Demonstranten dürfen nun also wieder Zelten gehen. Soweit die gute Nachricht für die Gipfelgegner. Die Schlechte: Die Behörden können den Rahmen weiterhin legal stark beschränken.
Wie die "BNN" berichtet würde das Urteil die Hansestadt nicht zur uneingeschränkten Duldung verpflichten. Sie könne ausdrücklich den Umfang des Camps beschränken, Auflagen verhängen und die Veranstaltung sogar an einen anderen Ort verlegen.
Das "Antikapitalistische Camp" soll am Donnerstag, dem 30. Juni starten und bis einen Tag nach dem Ende des Gipfeltreffens (9. Juli) laufen. (red)