"Gott schütze euch"

Gerichts-Knaller: Vater von totem Baby freigesprochen

Nach langer Verhandlung fällten die Geschworenen im spektakulären Mordprozess um den toten Rafael ein Urteil gegen den Vater: Freispruch im Zweifel.

Christian Tomsits
Der Vater wurde freigesprochen und brach nach dem Urteil in Tränen aus.
Der Vater wurde freigesprochen und brach nach dem Urteil in Tränen aus.
Denise Auer

Paukenschlag nach zweitägiger Verhandlung in Wien: Der 30-jährige Vater des drei Monate alten Rafael wurde freigsprochen. Die Geschworenen glaubten dem Angeklagten, der über das gesamte Verfahren seine Unschuld beteuert hatte mit 6:2 – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Donnerstagnachmittag spielten sich am Wiener Landesgericht nach einem emotionalen Prozess rührende Szenen ab. Ein Raunen ging durch den Saal, der Angeklagte fiel seiner Familie in die Arme, es flossen Tränen der Rührung. "Danke, Gott schütze euch"´, rief der Mandant von Star-Verteidigerin Astrid Wagner den Geschworenen entgegen.

Zuvor hatte die Anwältin in einem flammenden Schlussplädoyer Zweifel an den Gutachten geschürt. Tatsächtlich konnte der geladene Neuopathologe nicht sicher sagen, ob der von der Staatsanwaltschaft rekonstruierte Tatzeitraum mit den Verletzungen am toten Baby übereinstimmte.  Theoretisch könnte auch jemand anderer Verantwortung an den tödlichen Verletzungen des kleinen Rafael tragen, so die Anwältin.

Fest steht jedoch: Der kleine Rafael sei "massiv" geschüttelt worden. Das Baby sei eindeutig an einem gewaltsamen Tod gestorben. Doch die Geschworenen sahen im Vater, der auch die Schwiegermama als potenzielle Täterin ins Spiel gebracht hatte (wir berichteten) nicht den Schuldigen. Der 30-Jährige sei ein "verantwortungsvoller Familienmensch, der sehr liebevoll mit Kindern umgegangen sei", meinte Top-Verteidigerin Astrid Wagner zu Verhandlungsbeginn. Die Vorwürfe würden "so gar nicht zu seiner Persönlichkeit passen".

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    Auf den Punkt gebracht

    • Im spektakulären Mordprozess um den drei Monate alten Rafael wurde der Vater nach zweitägiger Verhandlung in Wien freigesprochen
    • Die Geschworenen entschieden mit 6:2 Stimmen im Zweifel für den Angeklagten, der seine Unschuld beteuert hatte, während die Verteidigung Zweifel an den Gutachten schürte und die Möglichkeit anderer Täter aufwarf
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